„Es ist ok, so wie du bist." - Therapien zur „Heilung“ von Homosexualität sollen künftig verboten werden
Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen
Medizinische Interventionen, die darauf gerichtet sind, die sexuelle Orientierung oder die selbstempfundene geschlechtliche Identität einer Person gezielt zu verändern oder zu unterdrücken (sogenannte Konversionstherapien) und das Werben hierfür sollen künftig verboten werden - das ist Ziel des Entwurfs eines „Gesetzes zum Schutz vor Konversionsbehandlungen“. Verstöße sollen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einem hohen Bußgeld geahndet werden.
6. Mai 2020 Therapien zur „Heilung“ von Homosexualität werden verboten