Erfahrungen mit OEG? GdS?

  • Hallo,
    Hat jemand Erfahrung mit Antrag nach dem Opferentschädigungsgesetz?
    Ich habe im Frühjahr einen Antrag gestellt. Hier wird ja der Grad der Schädigung, also NICHT Grad der Behinderung, ermittelt. Das bedeutet, dass "nur" die Schädigungen durch die Gewalttaten berücksichtigt werden, aber zum Beispiel nicht Asthma.
    Ich habe aber noch keinen Grad der Behinderung beantragt.
    Hat da jemand Erfahrung
    1. Wie lange sich so ein Verfahren hinziehen kann?
    2. Ob es sinnvoll ist auch einen Grad der Behinderung zu beantragen?
    3. Sonstige Erfahrungen in so einem Verfahren?

  • Bei mir läuft das Verfahren gerade, Kliniken, Ärzte, Therapeuten werden kontaktiert. Arztbehandlungen, Klinikaufenthalte, Folgen abgefragt. Es zieht sich seit zwei? Jahren. Noch ist weiter nichts passiert, mehr kann ich nicht sagen. Habe gehört, es soll sehr belastend sein ... Gespräche, detailliert. Aber das kam noch nicht einmal bisher.


    Der Grad der Behinderung ist losgelöst davon, es kommt darauf an, was die möglichen Vorteile sind. Nachteile sind mir keine bekannt. Mögliche Vorteile sind Nachteilsausgleich in Studium/Ausbildung/Beruf, finanzielle Unterstützung, weitere, individuelle Hilfen.
    Da schneidet sich das wohl etwas mit dem OEG, nur dass es allgemeiner auf die Behinderung bezogen ist und nicht nur auf den Schaden nach der Straftat.


    Ich beantrage bald wahrscheinlich auch einen wegen des Studiums, dort hilft das OEG dann zum Beispiel nicht so, wie ich es unter Umständen brauchen würde.
    Es ist eben fallabhängig.


    Ich hoffe das hilft, auch wenn ich nicht so viel Erfahrung habe.

    Wie viel ist ein Leben wert?

  • Liebe iussira,


    Vielen Dank für deine Erfahrungen.
    Ja Berichte usw habe die auch schon angefordert.
    Es tut mir auf jeden Fall gut, dass du auch diesen Weg gehst, fühlt sich nicht mehr so allein an.
    Wenn du magst, können wir uns ja gegenseitig "auf dem Laufenden" halten.... falls es irgendwie und irgendwann weitergeht :mt6:

  • Hallo @iussira


    Ich habe heute meinen Bescheid nach dem OEG bekommen. Mein Antrag wurde abgelehnt, trotz Verurteilung des Täters. Weil ich ja mit 14 schon jugendlich und reif bin und es nicht nachweisbar ist, dass der Täter Gewalt anwenden musste, also dass er tätlich war. :stoppdenirrsinn:


    Naja, ich werde mal Widerspruch einlegen...
    Und vermute mal, dass dich das länger und mit mehreren gutachterlichen Untersuchungen hinziehen wird.

  • Ähm was :Halloweenshocked: wow, also da kann man ja wirklich nur noch den Kopf schütteln...
    Muss man also ernsthaft zu 100% nachweisen, was passiert ist, um sein Leid aberkannt zu haben? TROTZ Verurteilung, die ganz offensichtlich rechtens sein muss?
    Man suche den Sinn...

    Wie viel ist ein Leben wert?

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