Hallo.
Habe nichts gefunden. Ansonsten entschuldigt.
Mein Problem:
Meine Schwester hatte mich darauf aufmerksam gemacht, dass sie und ich den Anteil unserer Mutter erben werden. Den sie bekommen hätte, wenn Oma stirbt. Ich bekomme aber Grundsicherung nach SGB12. Gut, das Erbe würde durch vier gehen. Dennoch wäre da (unter anderem zwei Häuser) schon was „drin“..auch, wenn mir das unwichtig ist, muss ich mir nun Gedanken darüber machen.
Meine Frage nun: könnte ich dann das Erbe ausschlagen? Und was würde mit dem ausgeschlagenen Erbe passieren? Oder kann das Amt mich dazu zwingen, das Erbe anzunehmen?
Vielleicht weiß ja einer darüber etwas Bescheid. Meine Schwester wollte sich auch noch informieren. Aber ich wollte schon wissen, was auf mich zukommen könnte.
Danke für‘s lesen.