Erbe und Grundsicherung

  • Hallo.
    Habe nichts gefunden. Ansonsten entschuldigt.


    Mein Problem:
    Meine Schwester hatte mich darauf aufmerksam gemacht, dass sie und ich den Anteil unserer Mutter erben werden. Den sie bekommen hätte, wenn Oma stirbt. Ich bekomme aber Grundsicherung nach SGB12. Gut, das Erbe würde durch vier gehen. Dennoch wäre da (unter anderem zwei Häuser) schon was „drin“..auch, wenn mir das unwichtig ist, muss ich mir nun Gedanken darüber machen.
    Meine Frage nun: könnte ich dann das Erbe ausschlagen? Und was würde mit dem ausgeschlagenen Erbe passieren? Oder kann das Amt mich dazu zwingen, das Erbe anzunehmen?


    Vielleicht weiß ja einer darüber etwas Bescheid. Meine Schwester wollte sich auch noch informieren. Aber ich wollte schon wissen, was auf mich zukommen könnte.


    Danke für‘s lesen.

    Die Therapie braucht uns, damit die Welt uns versteht. Und dadurch die Welt offener werden kann. Wir können die Welt nach vorne bringen. Die Welt kann uns nicht nach vorne bringen.

    (Axel)


    Ohne zu wissen, dass die Zeit gekommen ist, wirst du mich eines Tages nicht mehr wiedersehen.
    (Unbekannt)


    Begrenzt ist das Leben, unendlich die Ewigkeit.

    (Spruch vom Floristen)


    Der Kummer, der nicht spricht,

    nagt am Herzen, bis es bricht.

    (William Shakespeare)

  • Meines Wissens kann Dich niemand zwingen, das Erbe anzunehmen. Man kann nämlich auch Schulden erben. Im Falle Deines Verzichts wird das Erbe wohl auf alle anderen Erbberechtigten aufgeteilt. :halloweenhappy:

    When you can't find the words to say,
    it's hard to make it through another day.
    And it makes me want to cry,
    and throw my hands up to the sky.
    -Adrian Smith-

  • Okay. Danke für die vorläufige Information @Crow

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  • Da hat Crow recht.
    Das Erbe kann ausgeschlagen werden. Du bist nicht verpflichtet, es anzunehmen.
    Solltest Du es doch annehmen, bist Du aber verpflichtet, es dem Grundsicherungsamt zu melden und das Schreiben, wo Du dann bekommst, dort vorzulegen.
    Je nachdem wie hoch Dein Erbe ist, würde das mit Deiner Grundsicherung, verrechnet werden.


    Welches Vermögen wird bei Grundsicherung angerechnet?


    Bei der Grundsicherung gibt es ein Schonvermögen, das nicht verbraucht werden muss, z.B. ein selbst genutztes Haus, angemessener Hausrat oder Erbstücke. Wie groß ist das Schonvermögen? Es darf ein Vermögen bis zu 5.000 Euro vorhanden sein – auch beim Ehe- oder Lebenspartner.

    Daß mir der Hund das Liebste sei, sagst du o Mensch, sei Sünde? Der Hund blieb mir im Sturme treu der Mensch nicht mal im Winde.


    (Franz von Assisi)

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    Einmal editiert, zuletzt von Amy ()

  • Danke @Shadow80
    Ich werde es wohl dann ausschlagen. Weil es mehr als 5000€ sein werden. Dann bekommen die anderen eben mehr. Ist dann halt so. Habe aber keinen Nerv, nach solch einem Verlust, mich dann noch mit solch einem Amt wegen so einem Mist auseinandersetzen zu müssen. Das würde mich dann doch wohl schneller ins Grab bringen. Und ich bin auf der Suche nach mehr Gründen zu leben, auch, wenn Oma nicht mehr ist irgendwann.

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  • Verständlich, darauf hätte ich auch keine lust oder gar den nerv dafür.

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  • Mhhh ich wäre mir da nicht so sicher……


    Natürlich kann man ein Erbe ausschlagen, solange man nicht von Sozialleistungen abhängig ist.


    Das Erbe würde Deine Hilfebedürftigkeit verringern oder diese erstmal ganz beseitigen, heisst, Du kannst Deinen Lebensunterhalt aus Deinem Vermögen sicherstellen, bis es aufgebraucht ist. Und das hat nunmal vorang vor Sozialleistungen. Ich vermute, man würde Dir unterstellen, das Du Deine Hilfebedürftigkeit mutwillig zu Lasten Dritter fortgeführt hast, wenn Du es ausschlägst mit ziemlich unangenehmen folgen.


    Also da erkundige Dich bitte an kompetenter Stelle, nicht das Du Dich da in etwas reinreitest, was ziemliche Probleme bereiten könnte.


    LG
    Minimaus

  • Woher soll das Amt denn wissen, was es zu erben gibt? Ein Notar steht doch unter Schweigepflicht. :s02:

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  • grundsätzlich bekommen Sie davon sicher erstmal nix mit.
    ist ebend eine Gewissensfrage…….
    Ich bin jetzt mal ganz böse und das ganze bitte allgemein verstehen.
    Ich persönlich finde es nicht berauschend, wenn man weiterhin aus Mitteln der Allgemeinheit lebt, obwohl es nicht nötig wäre….das ist nämlich nicht der Sinn und Zweck von Sozialleistungen.

  • @Minimaus
    Ich will dem Staat generell nicht auf der Tasche liegen. Aber ich muss auch sehen, wie es ausschaut, wie es dann mit der Rente dann generell aussieht. Und entschuldige bitte, dass man in einer Trauerphase keinen Nerv für Ämter hat.
    Zudem kann bis dahin noch viel passieren und meine Oma zum Beispiel noch pflegebedürftig werden und ins Heim müssen. Und dann wäre eh alles weg. Aber mir persönlich geht es eh nicht um das Geld. Sondern lediglich um den Ärger mit den Ämtern dann.
    Ich wollte lediglich eine Vorabinformation und keine Vorhaltungen. Die kann ich derzeit definitiv nicht gebrauchen.

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    (Axel)


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  • @Traumchaos


    Ich dachte, ich hätte das deutlich gemacht, ich habe nicht Dich persönlich gemeint, also zieh Dir den Schuh bitte nicht an


    Ich wollte nur auf die gesetzliche Lage hinweisen, was Du damit machst, ist Deine Entscheidung.


    Und natürlich kann bis zu einem eventl. Erbfall noch alles passieren…..aber das war ja nicht Deine Frage.



    Alle die sich auf den Schlips getreten fühlen, durch meine persönliche Meinung, es tut mir leid.


    Aber ich stehe weiterhin dazu, Sozialleistungen sind gut und wichtig, jeder kann ziemlich schnell in die Situation kommen, das er die Hilfe der Allgemeinheit braucht. ABER nur, wenn es nötig ist und keinerlei andere Mittel zur Verfügung stehen.


    LG
    Minimaus

  • Ich wollte nur auf die gesetzliche Lage hinweisen,

    Kannst du es belegen, oder ist dies nur eine Meinung von dir?
    Denn, man hat nicht lange Zeit zu prüfen, ob Schulden vorliegen, oder nicht. Zudem ist es manchmal sehr sehr kompliziert.
    Mir war es damals zu riskant, da ich nicht sicher wusste, ob nicht später noch was kommen könnte, was man übersehen hat.
    Da schlage ich lieber den ein oder anderen Euro aus, statt mich in den Ruin zu treiben.
    Daher kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, das dies auf eine Gesetzesgrundlage basiert. - Gegenüber dem Amt.


    ABER nur, wenn es nötig ist und keinerlei andere Mittel zur Verfügung stehen.

    Gut, 5000€, kann sie einmal mit in den Urlaub fahren und steht wieder vor der Tür des Amtes :greyrofl:

    Wir sind anders als die Andern.

    Und wir woll'n auch anders sein.



    Und durch das Dunkel hallt es:
    Vernunft ist nichts! Gefühl ist alles!

    2 Mal editiert, zuletzt von Soul pain ()

  • Und ganz ehrlich?
    Für Menschen wie @Traumchaos gehe ich gerne arbeiten und zahle in die Kassen ein - denn das sind keine Schmarotzer, sondern Menschen, die viel Leid erfahren haben und für ihr Leben gekennzeichnet sind.


    Da gibt es andere, die n dicken Benz fahren und trotzdem Harz 4 kassieren, als Taschengeld.


    :blumen:

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    Einmal editiert, zuletzt von Soul pain ()

  • Mir fällt noch was ein :)


    Würde ich es absehen, in die Grundsicherung zu fallen, würde ich auch mein Erspartes verschwinden lassen.
    Aus einem einfachen Grund - ich finde nämlich, das man nicht sein letztes Hemd für das Amt erst fallen lassen muss, bevor man Hilfe bekommt.


    Etwas "lustiges"; würde ich in die Grundsicherung fallen, müsste ich zuerst meine Eigentumswohnung verkaufen. Von dem Geld so lange auskommen wie es geht (wer schreibt vor, wie lange ich damit auskommen MUSS?) und mich dann wieder beim Amt melden. Ist doch Irrsinn, oder? Ich müsste zuerst meine Altersrücklage vollständig aufgeben, um Hilfe zu bekommen.
    Dabei, müsste das Amt, falls ich dauerhaft nicht Erwerbsfähig bin, später meine Miete nicht übernehmen..


    Ich finde das Irrsinn, vieles.

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  • Da geb ich Dir recht @Soul pain aber leider ist das nun mal gesetzlich so.
    Die vom Amt, bekommen früher oder später, immer alles heraus, auch eine Erbschaft.


    Klar würde ich das auch so machen, denn man kann vom Staat alleine nicht überleben. Leider. Ich selbst bekomme vom Amt nix, obwohl ich nur eine Erwerbsminderungsrente bekomme aber ich kenne mittlerweile auch die sogenannten "Schlupflöcher", was ich bei anderen schon mitbekommen habe.

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