Wer hat Einsicht auf meinen Behindertenpass?

  • Hallo an alle,


    Ich habe vor kurzem einen Behindertenpass Antrag gestellt und bewilligt bekommen (Gdb50% wegen meiner Epilepsie und Depression).Nun zur oben gestellten Frage:Wer kann einsehen dass ich einen Behindertenpass habe?Vielen Dank für eure Antworten im voraus ;-)

  • Crow

    Hat den Titel des Themas von „Wer hat einsicht auf meinen Behindertenpass?“ zu „Wer hat Einsicht auf meinen Behindertenpass?“ geändert.
  • Also der Arbeitgeber hat jedenfalls keine Einsicht. Jedenfalls keine automatische. Da musst oder kannst du die Angabe freiwillig machen (gibt dann z.B. mehr Urlaub und besonderen Kündigungsschutz.)

    Die Renntenkasse weiß es auch nicht automatisch.


    Ob die Krankenkasse das dann "automatisch" weiß, das weiß ich nicht.


    Aber ich würde mal sagen normalerweise weiß das niemand außer das Amt das ihn ausgestellt hat.

    Rebellion allein macht noch keinen Menschen. Sie ist nur ein erster Schritt auf einem langen, schwierigen und nie endenden Weg
    zur Überwindung der Furcht vor der Freiheit, ein eigenes Selbst und ein menschliches Herz zu haben.

  • Das die Krankenkasse den einsehen kann,denke ich schon,weil das ja eine medizinische Angelegenheit ist.


    Wissen tue ich das aber auch nicht genau,ich zähle nur 1 und 1 zusammen ^^

  • Nein, die Krankenkasse weiß das nicht automatisch. Gibt ja sowas wie Datenschutz - das wärs ja…..^^

    Meiner KV musste ich vor ein paar Jahren den Schwerbehindertenstatus sogar nachweisen, um weniger dazu zahlen zu müssen - für Medikamente und so nen Kram.


    Der Arbeitgeber - weiß das mit dem Ausweis selbstverständlich nicht, außer du erwähnst explizit, dass du so einen Ausweis hast. Du bist nicht verpflichtet deine Behinderung anzugeben auch wenn manche das Gegenteil behaupten - hatte das kürzlich auch wieder bei einem Sozialarbeiter in der Beratung, der mir das nicht glaubte.

    Ich würde das je nach AG (z.B Staat) angeben oder besser verschweigen (z.B Job über eine Zeitarbeitsfirma).

    Mein AG weiß zum Beispiel nichts davon, ich hätte den Job sonst ziemlich sicher nicht.


    Es weiß nur das Versorgungsamt, also das Amt, das dir den Ausweis ohnehin ausgestellt hat und natürlich logischerweise die Ärzte, die zur Feststellung der Schwerbehinderung von diesem Amt angeschrieben wurden, nachdem du sie zuvor auf dem Antrag für die Beantragung des Ausweises angegeben und sie jeweils von ihrer Schweigepflicht entbunden hast.


    Mach dir keine Sorgen.

  • Vielen Dank für deine ausführlich Antwort BlaueMaus^^

    Ich möchte eine Wohnbeihilfe beantragen, auf dem Formular wäre auch der Gdb auszufüllen

    (kein Pflichfeld) Habe ich da mehr Chancen wenn ich angebe dass ich einen Schwerstbehinderten Ausweis habe mit 50% Gdb (Epilepsie)

  • Also in dem Fall würde ich das schon sagen. Denke das wird deine Chancen erhöhen.


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    BlaueMaus Super, danke für die Infos wegen dem Arbeitgeber! Ich dachte schon ich mach wieder mal was verbotenes in dem ich das einfach verschweige. Da fällt mir ja jetzt ein Stein vom Herzen. Puh.

    Rebellion allein macht noch keinen Menschen. Sie ist nur ein erster Schritt auf einem langen, schwierigen und nie endenden Weg
    zur Überwindung der Furcht vor der Freiheit, ein eigenes Selbst und ein menschliches Herz zu haben.

  • Ich weiß nur, wie es in Deutschland ist.


    Hier gibts etwas das heißt Wiedereingliederungshilfe - möglicherweise ist das was Ähnliches? Du bist ja aus Österreich.

    Ich selbst habe das nicht beantragt, aber

    ein Verwandter von mir wurde durch einen sozialen Dienst bei so einem Antrag beraten.

  • Also in dem Fall würde ich das schon sagen. Denke das wird deine Chancen erhöhen.


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    BlaueMaus Super, danke für die Infos wegen dem Arbeitgeber! Ich dachte schon ich mach wieder mal was verbotenes in dem ich das einfach verschweige. Da fällt mir ja jetzt ein Stein vom Herzen. Puh.

    Nein, keine Sorge, niemand kann dich dazu zwingen.

  • Dann gibt es bei uns anscheinend noch etwas, das Wohngeld heißt und wenn man einen gewissen Grad der Behinderung aufweist, sind wohl die Freibeträge höher, als bei anderen die „nur“ aufgrund von geringem Einkommen Anspruch haben. Das scheint eine Art Kompensationen zu sein, wenn eine Schwerbehinderung vorliegt.

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