Merkzeichen RF

  • Aloha,


    hat jemand das Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis aus psychischen Gründen?


    Ich bin zu 100% Schwerbehindert.

    80% wegen Psyche.


    Ich kann nicht lange unter Menschen sein aus psychischen Gründen

    (Kino, Veranstaltungen, Treffen mit mehreren etc gehen gar nicht).


    Einkaufen geht aber meistens. Wenn auch schwer.


    Bekommt man RF nur wenn man gar nicht mehr das Haus verlassen kann?

    Wie ist das bei euch die RF haben?


    Vielen Dank

  • Du hast eine psychische Behinderung, schreibst du und dein GDB ist 80 - somit hast du gute Chancen das RF zu bekommen.

    Das RF Kennzeichen erhält man ab 80 - ich beziehe mich hier rein auf die Psyche, nicht auf Seh-/Hörgeschädigte.


    Und nein, du bekommst RF natürlich auch, wenn du das Haus zum Einkaufen verlassen kannst. Einkaufen ist ja keine kulturelle Veranstaltung wie zum Beispiel ein Konzert oder Kinobesuch, sondern dient dazu dass du dich mit Nahrungsmitteln versorgst.


    Bsp: Jmd mit einer sehr schweren Psychose, kann zum Beispiel mit GDB 80 Anspruch auf RF haben. Derjenige kann ja zum Beispiel durch schwere Schübe, nicht an kulturellen Veranstaltungen teilnehmen, so wie ein Gesunder - also bekommt er eine Art Kompensation durch das RF.



    Quelle:

    2. Voraussetzungen

    Das Merkzeichen RF erhält, wer die folgenden gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllt (§ 4 Abs. 2 RBeitrStV):

    • Blind oder nicht nur vorübergehend wesentlich sehbehindert mit einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 60 alleine für die Sehbehinderung.
    • Hörgeschädigt, wenn eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist (GdB für die Hörbehinderung wenigstens 50).
    • Eine Behinderung mit einem nicht nur vorübergehenden GdB von wenigstens 80, wenn der Betroffene aufgrund seines Leidens an öffentlichen Veranstaltungen nicht teilnehmen kann.
  • Vielen herzlichen Danke dir BlaueMaus


    Kennst du jemanden der aufgrund seines psychischen Leidens ein RF bekommen hat im Schwerbehindertenausweis?


    Ich glaube ich muss dann in die Stadtverwaltung und nach einem Antrag bzw Änderungsantrag schauen. Oder jemand kann das für mich machen.

    Ich hoffe sowas gibt es dort.


    Danke für deine Hilfe

  • Nach längerem Nachdenken kann ich mich an einen Mann Mitte 20 mit GdB 100 und RF erinnern - das ist allerdings schon einige Jahre her.

    Ich bin mir relativ sicher, dass er das Merkzeichen RF „nur“ wegen der Psyche zuerkannt bekam.

    Zusätzlich hatte er noch freie Beförderung im Nahverkehr und durfte eine Begleitperson dabei haben - meine ich mich erinnern zu können.

    Er hatte ansonsten noch eine leichte Lernbehinderung.

    Er hatte einen Betreuer.

    Das ist das, woran ich mich erinnere.


    Ich würde auf jeden Fall an deiner Stelle bei der zuständigen Stelle nachfragen.


    Wäre doch schade, wenn du Anspruch hättest und trotzdem das Geld zahlst, obwohl du von der Gebühr befreit werden kannst.

    • Behinderte Menschen mit nicht nur vorübergehend einem GdB von wenigstens 80, die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können.
      Hierzu gehören insbesondere behinderte Menschen, bei denen schwere Bewegungsstörungen - auch durch innere Leiden (schwere Herzleistungsschwäche, schwere Lungenfunktionsstörungen) - bestehen, die unter häufigen hirnorganischen Anfallen leiden oder die durch ihre Behinderung auf ihre Umgebung abstoßend oder störend wirken (z.B. durch Entstellung, Geruchsbelästigung, laute Atemgeräusche).
      Die Teilnahme an Veranstaltungen muss allgemein und umfassend ausgeschlossen sein und darf sich nicht nur auf bestimmte Veranstaltungen beschränken.
      Ist die Teilnahme nur an bestimmten Veranstaltungen nicht möglich (z.B. weil sie im Freien oder in geschlossenen Räumen stattfinden, weil geraucht wird, weil es nur Stehplätze gibt oder weil ein großes Gedränge zu erwarten ist), rechtfertigt dies nicht die Feststellung des Merkzeichens.
      Die Voraussetzungen für die Feststellung des Merkzeichens "RF" sind auch dann zu verneinen, wenn Behinderte öffentliche Veranstaltungen mit Hilfe von Begleitpersonen und/oder mit technischen Hilfsmitteln (z.B. Rollstuhl) in zumutbarer Weise besuchen können.
      Sonstige Umstände, die das Aufsuchen eines bestimmten Veranstaltungsortes und ein längeres Verweilen ausschließen oder erschweren (z.B. längere Wegstrecken, die zu Fuß zurückgelegt werden müssten, weite Anfahrt, frühzeitige Schließung von Altenheimen, das Fehlen von Parkplätzen) lassen die Feststellung des Merkzeichens nicht zu.


    Das ist nochmal eine sehr ausführliche Quelle.


    Hab ich hier gefunden: https://soziales.niedersachsen…hteilsausgleichen-48.html

  • so viel Hilfe von dir. Danke.


    Ja dann probiere ich es.


    Ja es ist für mich sehr viel Geld. Das stimmt. Ich kann ja auch an Veranstaltungen tatsächlich nicht teilnehmen.

    Kino, Konzerte usw.


    Ich kann dann ja hier rein schreiben was der Ergebnis war.

    Vielleicht ist es für noch jemanden interessant.

  • ich hab eben bei der Stadtverwaltung angerufen.


    Eine art Sozialbüro sei dafür zuständig bzw dort gibt es diesen Änderungsantrag,

    nur war dort nun niemand mehr erreichbar


    ich rufe morgen wieder an und mir wurde gesagt dass man generell den Antrag auch per Post zuschicken kann


    das zur Info meines bisher erlebten :-)

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