Kennt sich jemand mit Übernahme von umzugskosten vom Amt aus??

  • Hi, ich will aus meiner jetzigen Wohnung ausziehen, zum einen wegen dem Vermieter, zum anderen, weil ich hier keine Ruhe mehr finde, und ich brauche schon meine Nachtruhe, nehme um 22h medis... Schlafmangel ist für mich absolut... Ich bekomme meist dann die ersten fruhwarnsymptome

    Und es ist nicht nur im Haus laut, sondern es ist die ganze Siedlung.

    Vom Amt selber machen nix, obwohl die Miete rasant gestiegen ist und eigentlich für eine dreikoepfige Familie.

    Ich weiß nicht, wie es mit Übernahme der Umzugskosten aussieht, und was ich festgestellt habe, dass auch bei wbs Wohnungen Kaution bezahlt werden muss.

    Ich denke beides wird das Amt nicht bezahlen, oder?

    Es ist nicht deine Aufgabe, die Zukunft vorherzusehen,
    sondern sie zu ermöglichen.

  • In der Regel sind Ämter nicht begeistert, wenn Leistungsbezieher aus eigenem Antrieb umziehen wollen, schließlich ist ein Umzug teuer. Und wenn das Amt diesen erst einmal bewilligt hat, muss es auch die regelmäßigen Kosten tragen. Auch wenn die neue Wohnung dabei vielleicht sogar günstiger ist, muss das Amt die Umzugskosten nicht in jedem Fall übernehmen. Deshalb brauchst du für deinen Umzug einen triftigen Grund. Ein „Nicht-mehr-gefallen“ der Wohnung reicht dabei nicht aus. Gründe, die das Amt akzeptiert, sind beispielsweise:

    • Arbeitsaufnahme in einer anderen Stadt
    • Veränderung des Wohnraumbedarfs aufgrund Familienzuwachs
    • Unzumutbarer Wohnungszustand, z.B. bei Schimmelbefall

    Zwecks Ruhestörung etc. würde ich direkt mal beim Amt fragen, denn ob das, zu einem triftigen Grund für sie zählt, weiß ich nicht. Jedoch für einen selbst um so mehr, wenn man nicht mehr abschalten kann.


    Hat das Amt einem Umzug erst einmal zugestimmt, übernimmt es auch die Umzugskosten. Dabei musst du allerdings Eigeninitiative zeigen und den Umzug selbst stemmen, sofern du nicht schwer beeinträchtigt bist. Planung, Organisation und Durchführung liegen also ganz bei dir. Kosten, die grundsätzlich bei einem Wohnungswechsel geltend gemacht werden können sind:

    • Ausgaben für Umzugskartons und Verpackungsmaterial
    • Mietkosten für einen Umzugswagen
    • Pauschalen für selbst organisierte Hilfskräfte
    • Verpflegungskosten für Umzugshelfer

    Eine Zusicherung von Kosten für ein Umzugsunternehmen wird das Amt unter normalen Bedingungen nicht gewähren. Es sei denn, du bist gesundheitlich oder aufgrund anderer schwerwiegender Gründe nicht in der Lage, den Umzug selbst bzw. mithilfe anderer zu bewältigen. Das setzt allerdings die Vorlage eines ärztlichen Attests voraus.


    Die Mietkaution wird grundsätzlich als Bedarf anerkannt. Aber nur in Form eines Darlehns. Das bedeutet die Höhe der Mietkaution monatlich mit glaube 10% der Bezugsleistung getilgt.


    Ein Leben kann man ohnehin nur einmal leben.
    Warum soll es für mich keine Chance geben?
    Es hat keinen Sinn, wenn man nicht sagt.
    "Hey Welt, ich bin, was ich bin."

  • Vielen lieben Dank dir, das hilft mir tatsächlich sehr weiter :blumen: :danke1: :danke1:

    Es ist nicht deine Aufgabe, die Zukunft vorherzusehen,
    sondern sie zu ermöglichen.

  • Das freut mich, zur not mal beim Amt direkt fragen. Manche Leute sind im Amt auch mal nett :halloweenyes:


    :blumen:


    Ein Leben kann man ohnehin nur einmal leben.
    Warum soll es für mich keine Chance geben?
    Es hat keinen Sinn, wenn man nicht sagt.
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  • Ja, mein Sachbearbeiter ist leider alles andere als nett... :halloweenhappy:

    Es ist nicht deine Aufgabe, die Zukunft vorherzusehen,
    sondern sie zu ermöglichen.

  • Ach Gott das tut mir leid.. aber zu einer vernünftigen Auskunft ist er dennoch verpflichtet, wenn du fragen hast.
    ich hoffe sie genehmigen dir einen Umzug, ich drück dir die Daumen


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