Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Deutschland darf Zuwanderern aus EU-Staaten Hartz-IV-Leistungen verweigern, auch wenn sie eine Zeit lang hier gearbeitet haben. Der Ausschluss verstoße nicht gegen das Gleichbehandlungsgebot.
[...]Ein Mitgliedstaat kann Unionsbürger, die in diesen Staat zur Arbeitssuche einreisen, von bestimmten beitragsunabhängigen Sozialleistungen ausschließen, teilte der EuGH mit.
[...]Wie sieht die Regelung also nun aus? Arbeitsuchende EU-Bürger haben in der Regel sechs Monate lang Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen, auch wenn sie weniger als ein Jahr lang einer Arbeit nachgegangen sind. Nach sechs Monaten endet der Anspruch. Dieser Leistungsausschluss wurde jetzt vom EuGH bestätigt.
EU-Bürger, die mindestens fünf Jahre lang in Deutschland leben, haben allerdings die gleichen Ansprüche wie deutsche Staatsangehörige. Nach EU-Recht sind dann keine Ausnahmeregelungen mehr zulässig.
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eene meene miste