Ehemaliger Ausbilder stellt kein Arbeitszeugnis aus

  • Hallo,


    ich habe folgendes Problem: ich habe meine Ausbildung beendet, allerdings noch kein Ausbildungszeugnis/Arbeitszeugnis von meinem ehemaligen Betrieb erhalten.
    Ich hatte schriftlich ein einfaches angefordert (qualifiziert möchte ich nicht, da das Verhältnis zum Ausbilder nicht das Beste war) und eine 2 Wochen Frist gesetzt.
    Diese Frist endet am Freitag.
    Bestätigt wurde mir zudem auch der Erhalt der Anforderung.
    Nun frage ich mich, wie ich denn weiter verfahren könnte, sollte bis Freitag keins hier sein.
    Meine Idee war, noch ein Schreiben zu schicken mit dem Hinweis, dass der Ausbilder sich bereits im Verzug befindet und ich nochmal 1 Woche Nachfrist setze.
    Sollte diese ebenso fruchtlos verlaufen denke ich an einen Anwalt.
    Auch das würde ich so ins Schreiben übernehmen und das der Ausbilder für eventuell Verdienstausfälle Schadensersatz leisten müsste, sollte eine Einstellung an einem fehlenden Arbeitszeugnis scheitern.
    Leider fällt mir nix weiter ein.
    Ungern möchte ich den Weg gehen, da er Zeit- und Nervenintensiv ist und außerdem Geld kosten wird.


    Ein Verzicht aufs Zeugnis werde ich jedenfalls auch nicht akzeptieren.
    Es steht mir zu und ist Nachweis, dass ich diese Ausbildung bestritten habe.


    Habt ihr noch andere Tipps?



    PS: Sollte das vielleicht eher in das Schule/Studium/Beruf-Unterforum?

    Blau-Weiße Hertha nur du.
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    Dir gehört der Sieg ganz allein.
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  • Den Weg, den du dir überlegt hast, ist richtig. Falls du in einem größeren Betrieb warst mit Personalrat (Betriebsrat) dann kannst du dich noch an diesen wenden.
    Falls du momentan arbeitslos bist, kannst du auch deinen Sachbearbeiter beim AA um Mithilfe bitten.

    In jedem Menschen steckt ein Schatz, der wert ist, entdeckt zu werden.

  • Hallo shattered soul,


    ungeachtet dessen, wie dein Verhältnis zum Ausbilder war, würde ich dir empfehlen, dir von deinem Ausbildungsbetrieb auf jeden Fall ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausstellen zu lassen. Ein einfaches Zeugnis hat wenig Wert und lässt nach einer regulären Ausbildungsdauer eher Rückschlüsse auf Probleme zu. Dieses Zeugnis wird dich zudem die nächsten Jahre in deinem Lebenslauf aktiv begleiten und für deinen weiteren Berufsweg mit entscheidend sein. Sollte dein Ausbilder dir eins auswischen wollen (wovon du ja ausgehst), stehen dir immer noch mehrere Möglichkeiten zur Verfügung.


    Ich für meinen Teil gebe etwa seit meiner Ausbildung jedes Arbeitszeugnis an eine Rechtsanwaltsfirma (arbeitszeugnis.de), die für einen bestimmten Preis die Zeugnissprache deines Zeugnisses so entschlüsselt, dass auch ein Laie sich darunter etwas vorstellen kann. Mit diesen Ergebnissen kann man den Ausbildungsbetrieb dann zunächst konfrontieren und eine Korrektur verlangen. In der Auswertung, die du erhältst, sind auch Tips dabei, wie man dabei vorgehen kann.


    Ein (qualifiziertes) Arbeitszeugnis MUSS wohlwollend formuliert und darf nicht negativ formuliert sein. Zudem müssen bestimmte Konventionen eingehalten werden. Diese sind jedoch in aller Regel für einen Nicht-Juristen wirklich schwer zu verstehen, zumal sich diese "Geheimsprache" oft ändert.


    Als letztes, allerletztes Mittel steht dir immer der Weg vor das Arbeitsgericht offen. Das ist allerdings sicher unbequem und ggf. langwierig (ich selbst musste zum Glück noch nie diesen Schritt gehen). Mir hat früher mal ein befreundeter Rechtsanwalt für Arbeitsrecht gesagt, dass die Richter am Arbeitsgericht i. d. R. pro Arbeitnehmer sind, weshalb dort zumindest gute Chancen bestehen, solange der Arbeitgeber dir nichts vorsätzliches vorwerfen kann (Diebstahl, Beleidigung, Körperverletzung, etc).


    Für eine Verfristung sollte zunächst im Arbeits- bzw. Ausbildungsvertrag nachgelesen werden, ob dort etwas darüber zu finden ist. Irgendwas anzudrohen, wovon der Arbeitgeber ausgehen kann, dass es sich um eine leere Drohung handelt, halte ich für unklug. Schadenersatz - wofür? Du hast ja keinen Verdienstausfall, nur weil du kein Arbeitszeugnis erhältst. I. d. R. bittet dich ein künftiger Arbeitgeber dies nachzureichen, sobald du es vom letzten Arbeitgeber erhältst.


    Du musst dir vorstellen, dass es in großen Betrieben Abteilungen gibt ("human resources", Personalabteilung), die sich oft mit solchen Themen beschäftigen und daher auch wissen, ob du weißt, wovon du redest.


    Bist du unsicher, suche einfach mal in der Suchmaschine deines Vertrauens nach entsprechenden Internetseiten, die sich mit Arbeits- und Ausbildungszeugnissen beschäftigen. Es lohnt sich sicher. Du stehst noch am Anfang deines Berufslebens.


    Ich wünsche dir viel Erfolg dabei!


    Viele Grüße
    Nimmermehr

    Am Anfang wurde das Universum erschaffen. Das machte viele Leute sehr wütend und wurde allenthalben als Schritt in die falsche Richtung angesehen.


    (Das Restaurant am Ende des Universums)

  • Danke für die ausführliche Antwort. Leider bleibt es aber dabei, dass mir weder das eine noch das andere angefertigt wird. Es wird ja ignoriert. Und ganz drauf verzichten kommt für mich nicht in Frage.

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  • Dann eine letztmalige Fristsetzung (postalisch, per Einschreiben mit Rückschein) mit dem Hinweis, dass du dir juristischen Beistand holen wirst, sollte der Arbeitgeber diese Frist verstreichen lassen.


    Oder - was aber Geld kostet - gleich einen Anwalt mit dem Aufsetzen eines entsprechenden Schreibens beauftragen. Auch das wirkt manchmal Wunder; zudem kann der Anwalt darin tatsächliche Konsequenzen anführen, sollte der Betrieb der Aufforderung nicht nachkommen.

    Am Anfang wurde das Universum erschaffen. Das machte viele Leute sehr wütend und wurde allenthalben als Schritt in die falsche Richtung angesehen.


    (Das Restaurant am Ende des Universums)

  • Ich würde ganz einfach vorgehen.


    1. Die Handelskammer oder Handwerkskammer darüber informieren und um Hilfe bitten. Das ist schon einmal schlecht für den Betrieb, da er von denen schon einmal ein auf den Deckel bekommt.
    2 . Es gibt eine öffentliche Rechtsauskunft. Dort brauchst Du nur deine momentanen Einkünfte darlegen und bekommst eine Rechtvertretung. Die alles für Dich regelt. Das Kostet entweder gar nichts oder nur sehr wenig.
    3. Zu welchen Tarifverband gehört der Betrieb? Du kannst zur entsprechenden Gewerkschaft gehen dort kann man Dir eventuell auch helfen.


    Auf jeden Fall musst Du ein qualifiziertes Zeugnis bekommen. Du hast ein Recht darauf. Der Vorteil eines Anwaltes ist dass er sich um alles kümmert Du bist raus. Auch wenn der Betrieb Kontakt zu Dir aufnimmt kannst Du immer sagen "Wenden Sie sich an meinen Anwalt. Einen schönen Tag" Das hilft..


    Ich kenne diese Probleme die Du nennst. Bin selber Ausbilder. Bei uns gibt es aber so etwas nicht. Schadensersatz ist leider nicht so möglich wie Du denkst. Aber man kann bestimmt versuchen den finanziellen Aufwand zur Beschaffung des Zeugnisse geltend zu machen. Das heiß auch die Anwaltskosten.


    Ich hatte auch einmal Ärger mit meinen Ausbildungsbetrieb.



    Mein Ausbildungsbetrieb hatte mich für 3 Monate noch übernommen wegen Wehrdienst. Mitten im abgesprochenen Urlaub hat man mich fristlos gekündigt. Argument war ich bin der Arbeit fern geblieben. Ich bin vor Gericht gegangen und der Betrieb hat eine ordentliche Abfuhr bekommen. Sie mussten alles zurücknehmen und mir mein ganzes Gehalt nachzahlen. Ferner hat das Gericht beschlossen, dass das Verhältnis zerrüttet wäre und somit musste der Betrieb auch noch für die restlichen 1 1/2 Monate zahlen obwohl ich nicht mehr arbeiten musste. Die waren schön sauer und ich habe mich gefreut.


    Falls du noch fragen hast kannst Du mich gerne auch privat anschreiben.

    Die Hoffnung ist da aber sehr zerbrechlich

  • Der Betrieb gehört keinem Tarifverband an und ist auch nicht gewerkschaftlich organisiert.
    Ich bin es leid, da so hinterher sein zu müssen wo ich ja im Recht bin.


    Eigentlich sollte ich ja diesen Monat ALG 1 bekommen, jedoch wartet man auch dort Wochen bis man überhaupt nur eine Antwort bekommt.
    Ab 1.8 fang ich dann bei einem neuen Betrieb an. Der möchte natürlich gerne auch ein Arbeitszeugnis.


    Mir wird dann wohl nix bleiben, als zu einem Anwalt zu gehen.

    Blau-Weiße Hertha nur du.
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  • Das ist absolut verständlich und vermutlich auch genau das, was dein Ex-Ausbilder damit erreichen möchte. Schlussendlich zahlt sich dein Durchhalten aber ganz sicher für dich aus. Du bist im Recht und alle Beteiligten wissen das auch. Und wie Winnie Puh schon sagte - am Ende freust du dich, denn der Betrieb kann nur auf Zeit spielen. Gewinnen können sie nicht.


    Ich bin mir sicher, dass dein neuer Betrieb dafür Verständnis hat, dass du das Zeugnis eben dann nachreichst, wenn du es bekommst. Dafür kannst du ja nichts. Sie hätten dich auch sicher nicht eingestellt, wenn Sie nicht fest davon überzeugt gewesen wären, dass du der richtige bist. :)

    Am Anfang wurde das Universum erschaffen. Das machte viele Leute sehr wütend und wurde allenthalben als Schritt in die falsche Richtung angesehen.


    (Das Restaurant am Ende des Universums)

  • Danke für die tollen Durchhalte-Worte.

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    Dir gehört der Sieg ganz allein.
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  • Gerne, ich hoffe dass du das schnell hinter dir hast und dich dann ganz auf deine neue Stelle konzentrieren kannst. Viel Erfolg!

    Am Anfang wurde das Universum erschaffen. Das machte viele Leute sehr wütend und wurde allenthalben als Schritt in die falsche Richtung angesehen.


    (Das Restaurant am Ende des Universums)

  • Wenn Du beim Anwalt warst wird es Dir bestimmt besser gehen. Denn Du brauchst dich um nichts mehr kümmern. Sag dem Anwalt, dass Du bitte keine Kontakt ohne ihm wünscht.


    Ich drücke Dir die Daumen. Es wäre schön zu erfahren wie es ausgeht.

    Die Hoffnung ist da aber sehr zerbrechlich

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