Unterhaltsvorschussanspruch

  • Hallo ihr Lieben!


    Meine Tochter entstand durch eine der sexuellen Übergriffe. 2006 habe ich mit den wenigen eventuellen Daten des Peinigers und einen Nachweis der Detektive UHV erhalten. Jedoch nichts von dem Übergriff erwähnt. Seit 07/17 besteht nun ein neues Gesetz und ich habe erneut UHV beantragt. Die Sachbearbeiterin hätte mir es bewilligt, jedoch entscheidet die Chefin und nun muss ich Nachweise vorlegen vom damaligen Klinikaufenthalt und Polizeieinsatz und Nachweise, warum ich nicht abgetrieben habe. Hat jemand Ahnung davon, ob sich das Gesetz wirklich in der Hinsicht geändert hat, dass wenn man keine genauen Angaben zum Erzeuger machen kann, dass dann kein Anspruch besteht??? Wie gesagt, die Angaben zu ihm sind die gleichen, nur das ich nun vom korrekten Tatbestand gesprochen habe.
    Ich habe bereits die Klinik angeschrieben und die Polizei und um einen Nachweis gebeten, aber was ist wenn ich die Unterlagen nicht bekomme?? Und wie soll ich nachweisen, warum ich nicht abgetrieben habe und somit es selbst verursacht habe, dass das Kind ohne UH aufwächst. Diese Frage finde ich einfach nur unerträglich. Reicht es, wenn meine Therapeutin etwas dazu schreibt? Sie muss erst ihre Supervisorin fragen, ob sie mir ein Schreiben aushändigen darf. Verstehe nicht, warum meine Therapeutin da erst fragen muss??... :schulterzucken:
    Dieses Thema ist für mich eh schon schwer genug, auch nach so vielen Jahren. Habe mich schon lächerlich vor der Sachbearbeiterin letztens gemacht, da ich deswegen heulend vor ihr saß.


    Kann mir jemand sagen, ob ich wirklich all diese Erklärungen abgeben muss, wenn sie mir damals bereits UHV gezahlt haben?


    Vielen lieben Dank! LG

  • Also ich kann dir in deinem speziellen Fall nicht wirklich helfen, aber ich beziehe auch wieder Unterhaltsvorschuss und soweit ich weiß, sind die einzigen Änderungen am Gesetz, dass es nun nicjt mehr auf 72 Monate limitiert ist und nicht mehr bis zum 12. sondern 18. Lebensjahr. Die Voraussetzungen sind gleich geblieben! Dementsprechend gäbe es meines Erachtens nach keinen Grund dir den UVG vorzuenthalten. Und wo steht bitte geschrieben, dass du ein Kind, welches unter solchen Umständen entsteht, abtreiben musst? So ein Quatsch, dass darf die Entscheidung der Behörden gar nicht beeinflussen, dass geht die doch gar nix an...


    Also soweit ich im Internet finden konnte, zahlen sie bei Samenspenden nicht, was aber hier ja nicjt der Fall ist. Was anderes könnte ich dazu leider nicht finden :/


    Aber wie gesagt, die gesetzliche Änderung betrifft nur die Dauer und Länge, nichts Inhaltliches!


    Alles Gute und viel Erfolg!

  • es ist absoluter schwachsinn,
    die frage nach einer abtreibung!
    die fragestellerin solltest du bitte auf das grundrecht zur selbstbestimmung im gg verweisen.
    davon ist kein uh abhänig.


    die Polizei wird dir sicher das Aktenzeichen der justiz geben, was du auch
    selbst beim zuständigen gericht erfragen kannst.


    ich bitte dich,
    sollte diese vorderung bestehen bleiben, übergib das einen anwalt
    den es auch für einkommensschwache gibt.


    buddl1, solche forderungen hab ich wirklich noch nie gehört, lass dich nicht verarschen,

  • ich danke euch sehr für eure Antworten. Die Polizei hat mich heute darüber informiert, dass sie meine Anfrage an die richtige Stelle weitergeleitet hat. Mal sehen was ich für Antworten bekomme.


    Ich hoffe es hat bald ein Ende.


    Aber wie gesagt, danke euch sehr....

  • Nach weiterem Briefwechsel mit der UHV- Stelle kam heute endlich die Bewilligung des UHVs. Ich bin so glücklich und danke euch noch mal sehr, dass ihr mich zum weiter kämpfen animiert habt.


    DANKE EUCH :sonne:

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