Hallo ihr Lieben!
Meine Tochter entstand durch eine der sexuellen Übergriffe. 2006 habe ich mit den wenigen eventuellen Daten des Peinigers und einen Nachweis der Detektive UHV erhalten. Jedoch nichts von dem Übergriff erwähnt. Seit 07/17 besteht nun ein neues Gesetz und ich habe erneut UHV beantragt. Die Sachbearbeiterin hätte mir es bewilligt, jedoch entscheidet die Chefin und nun muss ich Nachweise vorlegen vom damaligen Klinikaufenthalt und Polizeieinsatz und Nachweise, warum ich nicht abgetrieben habe. Hat jemand Ahnung davon, ob sich das Gesetz wirklich in der Hinsicht geändert hat, dass wenn man keine genauen Angaben zum Erzeuger machen kann, dass dann kein Anspruch besteht??? Wie gesagt, die Angaben zu ihm sind die gleichen, nur das ich nun vom korrekten Tatbestand gesprochen habe.
Ich habe bereits die Klinik angeschrieben und die Polizei und um einen Nachweis gebeten, aber was ist wenn ich die Unterlagen nicht bekomme?? Und wie soll ich nachweisen, warum ich nicht abgetrieben habe und somit es selbst verursacht habe, dass das Kind ohne UH aufwächst. Diese Frage finde ich einfach nur unerträglich. Reicht es, wenn meine Therapeutin etwas dazu schreibt? Sie muss erst ihre Supervisorin fragen, ob sie mir ein Schreiben aushändigen darf. Verstehe nicht, warum meine Therapeutin da erst fragen muss??...
Dieses Thema ist für mich eh schon schwer genug, auch nach so vielen Jahren. Habe mich schon lächerlich vor der Sachbearbeiterin letztens gemacht, da ich deswegen heulend vor ihr saß.
Kann mir jemand sagen, ob ich wirklich all diese Erklärungen abgeben muss, wenn sie mir damals bereits UHV gezahlt haben?
Vielen lieben Dank! LG