Antrag GdB (Grad der Behinderung) und Nachteilsausgleich

  • Hallo,


    mir wurde letzte Woche zu im Betreff erwähnten Anträgen geraten. Ich war zwischenzeitlich in der Behindertenberatung im Rathaus, die mir immerhin ein par Infos geben konnte. Dass der GdB Antrag verhältnissmäßig leicht ist, der Nachteilsausgleich aber extra läuft und ein par andere Details, wie dass ich mir das vorher gut überlegen soll, da es relativ schwierig ist, die einmal erfolgte Einstufung wieder los zu werden.


    Daher meine Fragen:
    Hat jemand von euch schonmal so einen Antrag gestellt? Sowohl für eine Einstufung als auch für einen Nachteilsausgleich für den Erhalt des Jobs?
    Was habt ihr für Konsequenzen daraus getragen?
    Hattet ihr während des Antrags oder vor des Antrags einen Jobs? Wie waren die Konsequenzen im Berufsleben?
    Was ist euer persönliches Fazit? Würdet ihr es wieder tun? Oder lieber um jeden Preis darum herum kommen?


    Kann mir jemand überhaupt genauere Infos dazu geben? Werde zwar Ende der Woche zur nächsten Beratung gehen, hab aber immer noch das Gefühl, dass ich eigentlich überhaupt keine Ahnung habe, was ich da alles bedenken muss.


    LG


    edit: Falls das fürs Thema relevant ist: ich befinde mich derzeit in Anstellung, Teilzeit, was gesundheitlich aber definitiv nicht mehr machbar ist. Weiter reduzieren ist finanziell nicht mehr machbar. Je nach weiterem Krankheitsverlauf besteht die Option, dass evtl irgendwann operiert wird, ob und wann das passiert kann ich jetzt allerdings noch nicht sagen. Also im Idealfall bin ich in ein par Jahren wieder top fit. Ändert leider an der aktuellen Situation überhaupt nichts. Interessant wäre das ganze derzeit vor allem im Hinblick auf mehr Urlaub und auf ggf. weniger Stunden bei gleichem Gehalt. Meine Belastungsgrenze ist einfach abnorm gesunken und auch wenn ich mich grade noch mit Ach und Krach durch die Teilzeitstelle quäle ist das langfristig in dem Zustand nicht machbar. Bitter und nervig hin oder her, um die psychische Komponente bei dem ganzen Mist geht es mir grade noch nicht (kann ich bedenken, wenn ich überhaupt mal Infos hab), möchte nur gerne erstmal Infos und Erfahrungen zu den Anträgen sammeln. Danke :)

    Einmal editiert, zuletzt von Lilith () aus folgendem Grund: Schusselkopp.. dachte ein par Infos wären nicht verkehrt.

  • der antrag ist schnell ausgefüllt,
    der nachweis bei mir lag vor, ohne kompromiss.
    diabetes mit spritzen, die 50% waren ein muss/pflicht.
    stand und stehe im beruf, sicher die aufgaben mussten angepasst werden...
    nachteile: schwierige aufstiegsmöglichkeiten, veränderter arbeitsbereich, weil nicht mehr für alles einsetzbar..


    vorteile: 5 tage mehr urlaub, 570,-euro steuererleichterung (ein hohn), auch mal nein sagen können,
    geregelte arbeitszeiten, kündigungs und arbeitsschutz, wenn ´man nicht mehr kann,
    auch mal eine auszeit bei hitze nehmen zu können....


    ich würde es wieder machen, allein weil ich durch den aggressiven stoffwechsel, tatsächlich, nur noch
    die halbe leistung bringen kann.


    buddl1, das leben fordert seinen preis.

  • Also schwerbehindert mit so einem Ausweis + den dazu gehörigen Rechten, ist man ja erst ab 50% Behinderung. Das heißt wenn der Antrag gestellt wird muss mindestens 50% am Ende rauskommen sonst hat das ganze überhaupt keine Konsequenzen, dann stellen sie einfach nur eine Behinderung von 25 oder 40% fest und das wars dann, Schwerbehindertenausweis abgelehnt.


    Einer der Hauptvorteile außerhalb der Arbeitswelt ist vielleicht noch dass man in öffentliche Einrichtungen zum ermäßigten Preis rein kommt (Zoo, Schwimmband, Bibliothek usw.)


    Beim Job kommt es drauf an wo, wie und was man arbeitet, ob es mehr Vor- oder mehr Nachteile bringt vor allem in der Hinsicht was man karrieremäßig noch so vor hat oder ob man echt will dass das alle im Personalbüro + Chef/Cheffin von einem wissen etc. Man kann seinen Schwerbehindertenstatus auch einfach geheim halten, aber dann kann man später auch nicht irgendwelche Rückzahlungen einfordern, klar. Ansonsten gibt es eben die bereits genannten Vorteile und manche Firmen stellen ja auch mit Vorliebe Leute mit Schwerbehindertenausweis ein weil sie da noch zusätzliche Förderung für kriegen.


    Würde ich es wieder tun... gute Frage. Ich hatte den damals nur gestellt weil das meine gefühlten Chancen auf Erwerbsunfähigkeitsrente erhöht hat. Hab den Schwerbehintertenausweis selber aber nie benutzt. War und ist mir nach wie vor zu peinlich, grade in kleinen Betieben wo jeder jeden kennt... nein danke. Und ich bin zum Glück auch nicht auf die Vergünstigungen bei Eintrittsgeldern angewiesen. Aber wer damit kein Problem hat sich überall mit so einem Ausweis zu outen, ich denke da überwiegen die Vorteile doch deutlich.


    Aber wer behauptet denn da, dass man die einmal erworbene Einstufung nicht so schnell wieder los wird? Ich hab das Gefühl nichts wird man so schnell wieder los wie seinen Schwerbehindertenstatungs. Also ich weiß ja nicht wie das bei anderen Menschen und ihren Erkrankungen so ist, aber meiner wird z.B. immer nur für 2 oder 3 Jahre bewilligt, der Ausweis hat ja auch ein aufgedrucktes Ablaufdatum, und ich muss dann immer wieder einen neuen Antrag stellen, tu ich das nicht, ist mein Status sofort weg und der Ausweis dann eben ungültig.
    Kann aber sein dass bei Diabetes oder Epilepsie und so chronischen Sachen der Ausweis dann unbefristet ist.


    LG

    Rebellion allein macht noch keinen Menschen. Sie ist nur ein erster Schritt auf einem langen, schwierigen und nie endenden Weg
    zur Überwindung der Furcht vor der Freiheit, ein eigenes Selbst und ein menschliches Herz zu haben.

  • ja, meiner ist endgültig, wie bei erblindeten,
    eine genesung ist einfach bei diabetes 1 nicht möglich.....


    und vorzeigen, das war auch erst ne hürde, so von heute auf morgen...


    buddl1, auch kollg. mussten lernen, dass man grenzen setzen musste....

  • @Drachentränen
    Bei mir ist der Schwerbehindertenausweis unbefristet.
    Es kommt darauf an auf welchen Diagnosen der Status gründet.
    Ich möchte bei den Vorteilen noch erwähnen,dass man ab einem gewissen Grad der Behinderung ermäßigte bzw kostenlose Beförderung innerhalb Deutschlands hat.ICE exclusive.
    :halloweenhappy:

    Das einzig Wichtige im Leben sind die Spuren der Liebe die wir hinterlassen wenn wir gehen.


    Albert Schweitzer

  • Ich möchte bei den Vorteilen noch erwähnen,dass man ab einem gewissen Grad der Behinderung ermäßigte bzw kostenlose Beförderung innerhalb Deutschlands hat.ICE exclusive.

    Soweit ich immer dachte, kommt es dabei aber auf ein zusätzliches Merkzeichen an "G" für gehbehindert oder ähnlich. Wenn man "nur" einen GdB von 80 hat und kein Merkzeichen, kann man trotzdem nicht umsonst fahren.

    Weinen lindert die Tiefe des Schmerzes.

    William Shakespeare

    :wippen:

  • @Momoko
    darum habe ich geschrieben "ermässigt bzw kostenlos".
    Wenn man die Wertmarke beantragt wird einem mitgeteilt was bzw ob man zuzahlen muss.
    Das Merkzeichen "G" wird nicht nur bei einer Gehbehinderung gegeben.
    Man bekommt das Merkzeichen auch,wenn man sehbehindert ist oder besonders hilfsbedürftig.
    Meist wird dann noch das Merkzeichen "H" und "B" gegeben.Damit ist man berechtigt eine Begleitperson mitzunehmen.
    Besonders hilfsbedürftig können auch Menschen mit Traumafolgestörungen eingestuft werden.
    Zum Beispiel Betroffene mit dissoziativen Krampfanfällen oder Fugue.


    Das kann man aber auch alles Dr Google fragen. :halloweenhappy:

    Das einzig Wichtige im Leben sind die Spuren der Liebe die wir hinterlassen wenn wir gehen.


    Albert Schweitzer

  • Danke für eure Antworten!


    Dass der Antrag verhältnissmäßig leicht auszufüllen ist hatte ich auch festgestellt, aber über die ganzen anderen Punkte bin/war ich mir eben noch ziemlich im Unklaren.


    Dass ich über 50% bekommen würde ist anscheinend relativ sicher. Zumindest hab ich die Info inzwischen von mehreren. Ob befristet oder nicht hab ich allerdings noch nicht in Erfahrung bringen können. Wäre mir aber auch Recht, hoffe eigentlich eh darauf, dass es in den nächsten Jahren auch zu einer Lösung des Problems kommt.
    Die Info, dass man den Status wohl nicht so leicht wieder los bekommt kam von der Behindertenberatung.


    Hintergrund der ganzen Überlegung war, dass ich den Job in dem Umfang einfach nicht mehr packe. Brauch entweder einen Tag mehr frei oder zumindest eine Stundenreduktion. So wie es jetzt ist, ist es nicht auf lange Sicht machbar. Mehr Urlaub oder Steuererleichterung wär ja schön und gut, wär aber nicht der Hauptgrund, das ganze anzugehen.
    Wenn ich das bisher richtig verstanden habe, steht einem (sofern man das anspricht beim AG) der Urlaub und die Steuererleichterung ja mehr oder weniger automatisch zu in Abhängigkeit von der Prozentzahl. Stimmt das?
    Und wie ist es dann mit den spezielleren Ausgleichsoptionen wie jetzt bspw. Stundenreduktion? Muss das, ähnlich wie diese Merkzeichen, gesondert beantragt werden? Ist der GdB Antrag die Grundlage und dann beantragt man spezifischer? Oder beantragt man alles zusammen?


    Drachentränen: entnehme ich deinem Text, dass man den Status durchaus nicht angeben muss? Dachte irgendwie, dass man ab einer gewissen Prozentzahl auf Nachfrage antworten muss. Oder geht das im Gewusel um die Rechte als AN bzgl Gesundheit unter?


    Das Thema im Betrieb anzusprechen wär zwar nicht grade meine erste Wahl, aber es ist verhältnissmäßig harmlos ("nur" gesundheitlicher Müll, keine psych. Ursachen oder Traumafolgestörungen oder irgendwas was man auf gar keinen Fall im Betrieb jemandem sagen möchte). Also klar, muss da trotzdem nicht grad mit allen meine Krankengeschichte durch diskutieren, aber, sollte es entsprechend sinnvoll und notwendig sein, wäre es wenigstens verhältnissmäßig "harmlos" das anzusprechen.

  • Du musst die Merkzeichen nicht gesondert beantragen.
    Du musst nur die Wertmarke einmal im Jahr beantragen sofern du sie benötigst.
    Du bist nicht verpflichtet deine Schwerbehinderung beim AG anzugeben.
    Wenn du sie nicht angegeben hast kannst du natürlich auch nicht auf besonderen Kündigungsschutz etc hoffen.
    Es steht nicht in dem Ausweis warum du die Merkzeichen hast.Wenn du ein "G" hast bedeutet das offiziell,dass du eine Gehbehinderung hast.Warum du eingeschränkt bist geht niemanden was an (ausser dem Gutachter).
    Du musst also keine Traumafolgestörungen im Betrieb ansprechen.
    :halloweenhappy:
    @Lilith

    Das einzig Wichtige im Leben sind die Spuren der Liebe die wir hinterlassen wenn wir gehen.


    Albert Schweitzer

  • die merkzeichen werden wie der behinderungsgrad vom amt festgelegt,
    allein die eingereichten unterlagen werden bewertet, die ja gefordert werden.


    hab die 50% wegen dem Insulin spritzens und der damit zusammenhängenden
    zerfalls des stoffwechsels. für einen buchstaben bedarf es entsprechende einschränkungen und damit
    auch die möglichen ermäßigungen bei der bahn/bus usw...


    man mus sich beim Arbeitgeber nicht outen, sollte es aber, wenn er durch eigene einschränkungen andere gefährden könnte, so wie es bei mir der fall war, bzw. wenn die einschränkungen das leistungspotential einschränken und das Verständnis der gesunden einfordert...


    ja, automatisch 5 tage mehr urlaub, die steuerabschreibung und das abtreten bei extremen witterungen von der arbeit nicht vergessen.


    buddl1, alles nur bei echten 50%, also nicht gleichgestellte die von 30-40 auf 50 perse gesetzt wurden.

  • wenn man mindestens 30% sein eigen nennt, kann man sich über den antrag zu einen 50%tigen gleich stellen lassen, was arbeitsrechtlich von vorteil ist, auch was mögliche vergünstigungen im zutrittsbereich von öffentl. Einrichtungen betrifft.
    ein mehrurlaub oder steuererleichterungen folgt daraus jedoch nicht.


    buddl1, die "extra" regelungen müssen automatisch erfolgen, arbeitgeber ist dazu verpflichtet....

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