• Hallo ihr lieben,


    ich hab ursprünglich mal eine Lehre als Finanzwirtin beim FA gemacht. Ich arbeite mittlerweile nicht mehr aktiv in dem Bereich, hab aber dennoch das Know-how noch für die Anfertigung von Steuererklärungen. Sollte mal jemand hierzu Fragen haben, kann er sich gerne jederzeit an mich wenden. Was ich nicht machen darf, ist eure komplette Erklärung erstellen, dafür fehlt mir die Steuerberaterprüfung. Allerdings darf und kann ich euch gerne einzelne Fragen beantworten, falls hier mal was aufkommen sollte. Speziell mit Erklärungen für Privatpersonen kenne ich mich noch relativ gut aus. Bei EÜR können noch einzelne Fragen gerne beantwortet werden. Also falls Fragen mal kommen sollten... immer her damit :Halloweenwink: ist zwar ein nerviges Ding, aber grundsätzlich kann man eine Erklärung relativ flott durchhauen.


    Alles liebe,


    Feechen

    Es sind die Dinge, die wir am meisten lieben, die uns zerstören.

  • Hier, ich hab ne Frage! @Nachtfee Weiß nicht ob du die beantworten kannst...


    Wenn man viele Jahre keine Lohnsteuer mehr bezahlt hat (wegen arbeitslos und geringverdienend und so) dann fällt man ja da raus und kriegt dann keine Lohnsteuererklärung mehr zugeschickt.


    Wenn man dann aber zwei kurze Monate doch mal wieder ein ganz kleines Minibisschen Lohnsteuer gezahlt hat (weil das Gehalt kurzzeitig höher war), kriegt man dann am Ende des Jahres wieder automatisch eine Lohnsteuererklärung zugeschickt, oder nur wenn man die beantragt?


    Ich mein das Geld würde man dann ja wieder kriegen wenn man die Lohnsteuererklärung dann machen würde, aber seh ich das richtig, dass wenn man keine zugeschickt kriegt und sich auch nicht selber meldet, dass dann einfach gar nichts passiert und die das Geld (die paar Euro) dann einfach behalten? (Was sie von mir aus gerne können.)


    Ich hab irgendwie Stress dass dieser ganze Steuererklärungsirrsinn jetzt wieder anfängt bloß weil da mal zwei Monate 5 Euro Lohnsteuer automatisch abgebucht wurden.


    Hast du vielleicht eine Ahnung was da jetzt passiert? :ugrübel:



    LG
    Drachentränen

    Rebellion allein macht noch keinen Menschen. Sie ist nur ein erster Schritt auf einem langen, schwierigen und nie endenden Weg
    zur Überwindung der Furcht vor der Freiheit, ein eigenes Selbst und ein menschliches Herz zu haben.

  • Hallo Drachentränen,


    sobald du arbeitest und Lohnsteuer zahlst bekommst du von deinem AG am Ende des Jahres die Lohnsteuerbescheinigung. Wenn du dann deine Steuererklärung machst hast du relativ gute Chancen auf ne Erstattung, wie viel kommt immer auf bestimmte Faktoren an (z. B. Arbeitsweg, steuerfreier Grundbetrag etc...). Solang du Stkl. 1 hast bist du grundsätzlich auch nicht verpflichtet die Steuererklärung abzugeben (gibt hierfür wie immer bei Gesetzen Ausnahmen). Ich hab meine für 2018 fertig gemacht und hab gemerkt ich würde gerade mal knapp 30€ wieder raus bekommen. Muss man sich halt überlegen, ob man deswegen das Ding los schickt.


    Kurz gesagt: Wenn du arbeitest bekommst du zum Ende des Jahres automatisch die Bescheinigung und dann kannst du dir selbst entscheiden, ob du die Steuer machst oder nicht. Hilfreich ist dabei immer ein Blick auf Lohnsteuer, Soli und Kirchensteuer. Mehr als das bekommst du nämlich nicht zurück.

    Es sind die Dinge, die wir am meisten lieben, die uns zerstören.

  • Hallo Nachtfee,


    ach so, dann "muss" man die also gar nicht machen bei Steuerklasse 1? Ich dachte bzw. fürchtete das wäre irgendwie Pflicht sobald man Lohnsteuer gezahlt hat.
    (Kann mich gar nicht mehr genau erinnern wie das bei mir früher war als ich noch regulär gearbeitet habe, ich glaub ich hab erst drei mal in meinem Leben eine gemacht. Aber dann hab ich das damals wohl freiwillig gemacht um das Geld wieder zu kriegen. Also war da keine Verpflichtung dahinter?)


    Okay verstehe, also das heißt ich guck am Ende des Jahres auf der Lohnsteuerbescheinigung wie viel Lohnsteuer, Soli und Kirchensteuer das insgesamt ausgemacht hat in den zwei Monaten, und dann entscheide ich ob es sich lohnt das zurückzufordern oder nicht.


    Also wenn ich einfach gar nichts mache dann passiert auch gar nichts? Seh ich das richtig? Das ist gut.


    Vielen Dank für die Info! :blumen:

    Rebellion allein macht noch keinen Menschen. Sie ist nur ein erster Schritt auf einem langen, schwierigen und nie endenden Weg
    zur Überwindung der Furcht vor der Freiheit, ein eigenes Selbst und ein menschliches Herz zu haben.

  • ich habe dann auch mal ne Frage: wie ist das, wenn man was zurück zahlen müsste? Da verzichtet das Finanzamt Doch nicht einfach so drauf, oder?

    Aber glaubt mir, dass man Glück und Zuversicht selbst in Zeiten der Dunkelheit zu finden vermag. Man darf nur nicht vergessen ein Licht leuchten zu lassen. Albus Dumbledore

  • grins, Steuerschuld verjährt so einfach nicht...
    sie entsteht wenn du in der 5 warst und in die 4 oder 1 zurück fallen würdest.
    bei Angestellten oder Beamten
    im allgm, ist die Steuerschuld so berechnet, dass du immer den entsprechenden Höchstsatz zahlst.
    und du den Fiskus so nix schuldest.



    anders ist es bei Gewerbetreibenden, Selbstständigen.
    da kann es sehr kompliziert werden.
    da ich eine Kleinstsolarstromanlage habe,
    musste ich mich da auch ein bissel zurecht wuseln :)


    buddl1, wer in der 1oder 2 ist und unter 20.000 Jahreseinkommen liegt, ohne Altersvorsorge und langen Arbeitsweg lohnt sich der Aufwand meist nicht.

  • Mhm ich habe das Gefühl ich mache irgendwas falsch - ich habe alles brav in Wiso Steuer eingetragen aber es kommt raus das ich sogar nachzahlen müsste, woran kann das liegen? In dem Jahr gab es nur das Einkommen aus nicht selbständiger Arbeit.

  • Werbungskosten können bis zu 3000,- Euro angesetzt werden.
    Darin Fahrweg mit PKW oder ÖPNV, waschen der Berufskleidung
    alle Haftpflichtversicherung, Altersvorsorge Beiträge zur Lebensversicherung wenn die vor 2005 abgeschlossen wurde
    das sind so die Schlagworte.
    Wenn du Steuer Kl. 1 oder 4 bist.


    buddl1, nutzt Elsterprogramm das ist kostes, wenn bei dir Steuerschuld rauskommt, würde ich keine abgeben....

  • Hallo,


    entschuldigt, dass die Antwort jetzt etwas gedauert hat, am Wochenende ist im Hotel immer Hochbetrieb, da bleibt leider vieles auf der Strecke. Ich werde mich jetzt mal hier nach und nach durch eure Antworten arbeiten und versuchen eure Fragen zu beantworten. Seid mir nicht böse, falls ich euch mal eine Frage nicht direkt beantworten kann, gerne lese ich für euch auch in dem tollen Beamtendeutsch nach und gebe euch dann eine Antwort :halloweenyes: wie gesagt, ich bin in dem Bereich knapp 4 Jahre jetzt nicht mehr aktiv unterwegs, daher ändern sich manche Dinge auch. Aber jetzt geht es mal los:


    @Lune: Du hast Recht, da ist das Finanzamt leider echt bissig. Jetzt kommt aber das große und schöne ABER an der ganzen Sache. Wenn du nämlich deine Erklärung freiwillig abgegeben hast (was bei Stkl. 1 zu 90% der Fall ist) und eine Nachzahlung als Bescheid kommt hast du die ersten vier Wochen noch Zeit einen Einspruch schriftlich einzulegen und deine Erklärung mit diesem zurück zu ziehen. Das ganze muss nicht mal groß formell sein, es reicht dann wirklich "Sehr geehrter Herr/Frau, hiermit lege ich gegen meinen Steuerbescheid vom xx.xx.xxxx Einspruch ein und möchte meine Steuererklärung zurück ziehen". Dann sollte das ganze gegessen sein. Wenn du allerdings eine Pflichtveranlagung bist (z. B. weil du neben deiner Arbeit noch eine Wohnung vermietest o. Ä.) kannst du deine Erklärung nicht zurück ziehen und musst leider zahlen. Ich hoffe das war so verständlich erklärt :)


    @Mithras: Hast du eine Wohnung vermietet? Oder AlG I / II bezogen? Das alles kann zu einer Nachzahlung führen. Ansonsten kann es noch sein, dass dein AG dich nicht korrekt angemeldet, bzw. sein Steuerberater nicht richtig abgemeldet hat. Was mir auch noch einfällt: Arbeitest du im Schichtbetrieb? Sprich mit Nachtzuschlag, Speisenabschlag...? Auch das kann zu Nachzahlungen führen, weil sich hierbei gerne mal Fehler bei der Versteuerung einschleichen, die erst am Ende des Jahres auffallen. Sollte als dies nicht der Fall sein würde es mich ziemlich wundern. Normal wird immer bei deinem Lohn das Maximum der Steuer abgezogen, das geht und am Ende des Jahres kannst du mit deiner Erklärung effektiv "Einspruch" gegen diese Besteuerung einlegen und offenlegen, was du an Kosten hattest um deinen Job zu erhalten, finden und auszuüben. Dabei ist dies meist höher als das, was das FA als Pauschale ansetzt. Wenn du magst schick mir mal eine PN mit ein paar kurzen Schlagwörtern zu deinen Werbungskosten, dann schau ich mal drüber :halloweenyes:


    @buddl1: Bei den WK muss ich dir widersprechen. WK können ohne Grenze angesetzt werden. Maximal die Kosten für die Arbeitswege können gedeckelt werden auf 4500€, allerdings das auch nur, wenn du nicht das eigene Auto nutzt. Je höher jedoch deine WK sind, desto mehr nachweise will das Amt verständlicherweise sehen. Sonst kann natürlich jeder sagen, dass er an 300 Tagen 200 km zur Arbeit fährt. Wenn du aber nachweist, dass du am Ort x lebst und deine Arbeit an y ist, dann kann das FA nix sagen. Was dir noch gedeckelt werden kann sind die Kosten für auswärtige Unterbringung, bestes Beispiel sind hier Bauarbeiter, die auf einer Baustelle arbeiten und leben. Wenn sind dort mehr als 3 Monate leben bekommen sie dennoch nur für die ersten 3 Monate die Kosten für Versorgung etc. (24€ für jeden vollen Tag) erstattet. Im schlausten Fall würde also ein AG seine Arbeiter immer für knapp 3 Monate auf den Bau schicken, dann woanders hin schicken, weil dann der Zähler wieder auf 0 gesetzt wird :Halloweenwink:

    Es sind die Dinge, die wir am meisten lieben, die uns zerstören.

  • Das finde ich ja krass, das Finanzamt verzichtet echt auf Geld?

    Aber glaubt mir, dass man Glück und Zuversicht selbst in Zeiten der Dunkelheit zu finden vermag. Man darf nur nicht vergessen ein Licht leuchten zu lassen. Albus Dumbledore

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