Ich brauche mal eure Hilfe!!!!

  • Hey an alle,
    eine gute Freundin von mir bekommt Rente und hat einen Anwalt vom Staat bekommen. Ich wollte mal wissen ob es eine Möglichkeit gibt diesen Anwalt zu wechseln. Es geht nähmlich darum das er sie nicht wirklich vertritt in Sachen Familienrecht und sie sich keinen Anwalt leisten kann. Vllt kennt sich ja jemand von Ruch damit aus. Ich danke euch schon mal vorne weg.

    Es geht mir wie in meinen Gedichten,
    denn ich kann nicht Dichten.
    Ich werde selber über mich richten,
    ohne ein Gericht zu begegnen.
    Es war schön,
    doch auch alle schönen Sachen haben ein
    schlechtes Ende.
    Es wird jeder irgendwann gehen,
    ohne das schöne zu sehen.

  • Moin.
    Was meinst du mit "Anwalt vom Staat"? Braucht sie einen Anwalt und bekommt ihn vom Gericht gestellt, weil sie sich keinen Leisten kann ("Beratungsschein")? Wenn es ums Strafrecht geht, dann kann man sich seinen Pflichtverteidiger selbst aussuchen und auch unter Umständen einen neuen fordern.
    Ich muss mal kurz meine Jurakenntnisse auffrischen.


    Liebe Grüße
    Dönertier

  • Ne sie hat ein Anwalt für Familienrecht bekommen. Weil es um ihre Kinder geht. Und es wird von der Verfahrenskostenhilfe bezahlt. Und sie durfte sich zwar am Anfang einen aussuchen aber sie ist mit ihm nicht mehr zufrieden.

    Es geht mir wie in meinen Gedichten,
    denn ich kann nicht Dichten.
    Ich werde selber über mich richten,
    ohne ein Gericht zu begegnen.
    Es war schön,
    doch auch alle schönen Sachen haben ein
    schlechtes Ende.
    Es wird jeder irgendwann gehen,
    ohne das schöne zu sehen.

  • ja, die Möglichkeit besteht, jedoch muss dies begründet werden
    ihm Untätigkeit oder fehlende Vertrauenswürdigkeit unterstellt werden, dann kann über die
    Kostenübernahmestelle bzw. die den Anwalt ausgesucht7 zugewiesen hat
    ein neuer Pflicht Anwalt (gemäß der Prozesskostenhilfe) durchaus beantragt werden.


    buddl1, man muss nicht jeden nehmen, aber meist arbeiten die halt eben nur eben wofür sie geringfügig bezahlt werden...

  • Ja, bei Prozesskostenhilfe kann ein neuer Anwalt beantragt werden. Der Haken ist aber, das man einen richtigen Grund dafür braucht. Man braucht mehr, als nur eine Vermutung, das er seinen Job nicht richtig machen will. Da kommen wir aber zum nächsten Problem. Nämlich das juristische Laien entsprechende Schwierigkeiten haben, den Antrag richtig zu begründen. Der bisherige Anwalt hat natürlich kein Interesse daran, seiner Mandantin zu helfen, ihn los zu werden.
    Ich kann anbieten, das ich mir die Sache am Wochenende etwas genauer ansehe, um beim Antrag zu helfen.

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