Beiträge von Minimaus

    @Soul pain


    Zu diesem Sachverhalt kannst Du die Lösung leider nicht so einfach rauslesen.
    Lt SGB 2 und 12 sind Vermögenswerte und Einkommen vorrangig einzusetzen, und Du hast alles alles zumutbare zu tun, um Deine Hilfebedürftigkeit zu verringern oder ganz herauszufallen aus der Leistung.


    So steht es sinngemäß im Gesetz.


    Und nun geht es los………Erbe ausgeschlagen, Amt sagt, geht nicht, Gericht sagt, geht doch ABER
    Gericht sagt auch, Erbe wird dann fiktiv angerechnet.


    Wobei da auchnochmal unterschiede gemacht werden zwischen Behinderten und Nichtbehinderten.


    Das wäre dann tatsächlich ein Sachverhalt fürs Gericht zu entscheiden, ob hier eine fiktive Anrechnung erfolgen darf, da das dann Einzellfallentscheidungen sind.


    LG
    Minimaus

    ich bin dann mal raus, sachlich über die Rechtslage sprechen ist was anderes. Und ich habe niemanden als Schmarotzer bezeichnet.


    Ein Blick in Tante google gibt übrigens schon ziemlich guten Aufschluss, wie die Gerichte das sehen.


    Zwingen kann Sie niemand das Erbe anzunehmen, aber wenn das Ausschlagen zu Lasten des Amtes geht, können Sie es auch fiktiv anrechnen (Kurzfassung). Kommt also meiner Vermutung schon ziemlich nahe.


    @Traumchaos


    es tut mir sehr leid, das Du gerade Deine Mutter verloren hast, das habe ich bei meiner ersten Antwort nicht gewusst.
    Ich wünsche Dir alles Liebe und mögest Du die richtige Entscheidung treffen, wenn es soweit ist.


    LG
    Minimaus

    @Traumchaos


    Ich dachte, ich hätte das deutlich gemacht, ich habe nicht Dich persönlich gemeint, also zieh Dir den Schuh bitte nicht an


    Ich wollte nur auf die gesetzliche Lage hinweisen, was Du damit machst, ist Deine Entscheidung.


    Und natürlich kann bis zu einem eventl. Erbfall noch alles passieren…..aber das war ja nicht Deine Frage.



    Alle die sich auf den Schlips getreten fühlen, durch meine persönliche Meinung, es tut mir leid.


    Aber ich stehe weiterhin dazu, Sozialleistungen sind gut und wichtig, jeder kann ziemlich schnell in die Situation kommen, das er die Hilfe der Allgemeinheit braucht. ABER nur, wenn es nötig ist und keinerlei andere Mittel zur Verfügung stehen.


    LG
    Minimaus

    grundsätzlich bekommen Sie davon sicher erstmal nix mit.
    ist ebend eine Gewissensfrage…….
    Ich bin jetzt mal ganz böse und das ganze bitte allgemein verstehen.
    Ich persönlich finde es nicht berauschend, wenn man weiterhin aus Mitteln der Allgemeinheit lebt, obwohl es nicht nötig wäre….das ist nämlich nicht der Sinn und Zweck von Sozialleistungen.

    Mhhh ich wäre mir da nicht so sicher……


    Natürlich kann man ein Erbe ausschlagen, solange man nicht von Sozialleistungen abhängig ist.


    Das Erbe würde Deine Hilfebedürftigkeit verringern oder diese erstmal ganz beseitigen, heisst, Du kannst Deinen Lebensunterhalt aus Deinem Vermögen sicherstellen, bis es aufgebraucht ist. Und das hat nunmal vorang vor Sozialleistungen. Ich vermute, man würde Dir unterstellen, das Du Deine Hilfebedürftigkeit mutwillig zu Lasten Dritter fortgeführt hast, wenn Du es ausschlägst mit ziemlich unangenehmen folgen.


    Also da erkundige Dich bitte an kompetenter Stelle, nicht das Du Dich da in etwas reinreitest, was ziemliche Probleme bereiten könnte.


    LG
    Minimaus