Zu diesem Sachverhalt kannst Du die Lösung leider nicht so einfach rauslesen.
Lt SGB 2 und 12 sind Vermögenswerte und Einkommen vorrangig einzusetzen, und Du hast alles alles zumutbare zu tun, um Deine Hilfebedürftigkeit zu verringern oder ganz herauszufallen aus der Leistung.
So steht es sinngemäß im Gesetz.
Und nun geht es los………Erbe ausgeschlagen, Amt sagt, geht nicht, Gericht sagt, geht doch ABER
Gericht sagt auch, Erbe wird dann fiktiv angerechnet.
Wobei da auchnochmal unterschiede gemacht werden zwischen Behinderten und Nichtbehinderten.
Das wäre dann tatsächlich ein Sachverhalt fürs Gericht zu entscheiden, ob hier eine fiktive Anrechnung erfolgen darf, da das dann Einzellfallentscheidungen sind.
LG
Minimaus