Umzug mit Sozialhilfe

  • Hallo Leute!

    Ich beziehe Sozialhilfe bzw. Leistungen nach dem SGB XII

    und möchte dringend in eine andere Stadt in ein anderes Bundesland umziehen.


    Ich habe nur leider überhaupt keine Idee wo ich ansetzen kann, da ich mit der Wohnungssuche und dem Umzug ja auch die Leistungen neu beantragen muss. Das wirkt chaotisch und als würden sich alle Sachen gegenseitig ausschließen.


    Es entstehen Fragen wie: Muss ich erst die Leistungen beantragen und dann eine Wohnung suchen/die alte Wohnung kündigen, wo wird der Bescheid dann hingeschickt, wer ist zuständig: das alte oder das neue Amt, wo muss ich mit dem Wohnungsangebot hin,...?


    Hat jemand Erfahrungen damit gemacht und kann mir eventuell Tipps geben?


    Ich wäre dankbar für jeden Hinweis.


    Sully

    You make believe that nothing is wrong until you're crying.

    You make believe life is so long until you're dying.

    ~Limp Bizkit

  • Hi Sully

    also du kannst ja eigentlich ohne Wohnsitz keine Leistungen in der neuen Stadt beantragen.

    Deshalb würde ich an deiner Stelle erstmal für dich klären, ob du Umzugshilfe brauchst finanziell und auch ob du Kaution vorgelegt brauchst. Tendenziell würde ich sagen (das war meine Erfahrung zumindest noch unter Hartz IV beim Jobcenter), dass du Umzugshilfe beim alten JObcenter beantragst und die Kaution beim Jobcenter in der neuen Stadt.

    Das alles läuft aber relativ parallel ab, ich schildere dir mal kurz meinen Ablauf ungefähr damals unter Hartz IV, heute ist ja alles Bürgergeld und ich denke der Ablauf sollte relativ ähnlich sein.


    1. neue Wohnung in anderer Stadt gesucht (war selbes Bundesland) und Mietvertrag unterschrieben

    2. Umzugskostenhilfe beim alten Jobcenter beantragt

    3. mit Mietvertrag zum Jobcenter der neuen Stadt gegangen, mich dort angemeldet und Leistungen beantragt

    4. Einstellungsbescheid für Leistungen vom alten Jobcenter beim neuen Jobcenter vorgelegt

    5. Umgezogen relativ zeitgleich

    6. kurzfristig einen Monat parallel Leistungen bezogen und dann die Leistungen an das alte Jobcenter zurückgezahlt


    An deiner Stelle würde ich den Sacharbeiter von deinem jetzigen Sozialamt mal befragen, wo du was beantragst, aber tendenziell musst du ja gemeldet sein in der Stadt, um von ihr Sozialleistungen zu beziehen, das heißt du brauchst eigentlich den neuen Mietvertrag in der neuen Stadt und kannst dann erst Leistungen beantragen dort.

    Trotzdem würde ich ein OK für einen Umzug einholen. Ich bin damals einfach umgezogen, aber mir sagten damals mehrere Leute, dass ich eigentlich ein OK hätte einholen müssen.

    Der Tod ist gewissermaßen eine Unmöglichkeit, die plötzlich zur Wirklichkeit wird. (Goethe)

  • Hallo Moon

    Danke für deine Ausführungen.

    Diese Methode klingt ziemlich wagemutig und riskant, vielleicht geht es auch ohne den Mietvertrag direkt zu unterschreiben.

    Einen finanziellen Puffer habe ich mir inzwischen angespart mit dem ich ein paar Dinge überbrücken kann.


    Gut, ich werde mich mal mit meinem Amt in Verbindung setzen (die müssten ja eigentlich "froh" sein, wenn sie einen Klienten weniger haben).

    Lieben Gruß,


    Sully

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    ~Limp Bizkit

  • Ich glaube wichtig ist letztendlich abzuklären, ob du a) einfach umziehen kannst (letztendlich darfst du das ja eh, aber besser vorher abklären) und b) eine Wohnung suchst, deren Miete eben passt, so dass das Sozialamt diese auch übernimmt.

    Normal kannst du beim Sozialamt deiner Stadt nachfragen, welche Miethöhen sie in den jeweiligen Bezirken, Stadteilen deiner Wahlstadt übernehmen und diese Miete sollte halt dann bei deiner Wohnungswahl nicht überschritten werden, denn sonst musst du draufzahlen. Das ist dir aber wahrscheinlich ja eh alles klar.


    Du brauchst halt den Mietvertrag, damit das Sozialamt die Höhe der Leistungen berechnen kann. Und gleichzeitig wird sich ein neues Sozialamt weigern dir Leistungen zu zahlen, selbst wenn es nur die 563 Euro wären, wenn du nicht eindeutig in dieser Stadt gemeldet bist. Und melden kannst du dich nur mit einem unterschriebenen Mietvertrag bzw. einer Adresse in der neuen Stadt auf die du dich meldest.

    Warum sollte sich ein Sozialamt in einer fremden Stadt für dich verantwortlich fühlen, wenn du da nicht gemeldet bist? Dann werden die sagen, dass Sozialamt, wo du gemeldet bist, soll zahlen. Du wirst also diese Hürde der Ummeldung und des kurzen "Inderluftschwebens" auf jeden Fall haben. Da ist es gut, dass du etwas angespart hast, falls die Bearbeitungszeiten etwas dauern.


    Du kannst ja auch einen Wohnberechtigungsschein beantragen und dir dann über eine Wohnbaugesellschaft eine Wohnung suchen, was vielleicht nochmal einfacher ist und meistens haut das mit der Miete auch hin.

    Der Tod ist gewissermaßen eine Unmöglichkeit, die plötzlich zur Wirklichkeit wird. (Goethe)

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