Ratlosigkeit beim Kindergeldantrag

  • Hey liebe Forengemeinde,
    ich poste hier mal in der Hoffnung, dass es Leute mit ähnlichen Konstellationen hier Rat wissen.


    Nehmen wir an Partnerin A und B haben geheiratet.
    A ist vollzeit erwerbstätig, B ist schwerbehindert und gedenkt Kindergeld zu beantragen.


    Das Einkommen des Ehepartners gilt bei gesunden "Kindern" in Ausbildung als Anrechnungsfrei, und wird bis zum 25. Lebensjahr gezahlt.
    Bei Behinderten Kindern wir es gezahlt, wenn das Kind ausserstande ist sich selbst zu unterhalten. Dabei gibt es den Freibetrag von circa 8.820 Euro im Jahr. Wird das Einkommen des Ehepartners auf diesen Freibetrag angerechnet? Da man die Unfähigkeit sich selbst zu unterhalten auf die Behinderung zurückzuführen hat, stelle ich es mir seltsam vor wenn die Behörde das Einkommen der Partnerin anrechnen könnte. Vielleicht kann mir ja jemand bei dieser Frage helfen.



    Liebe Grüße,
    Valeria :halloweenyes:

    Zitat

    "We generally don't spend our time making dolphin worse."




    Rachel Bryk

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