Es kommt darauf an, was beantragt wurde, eine vorherige Sachpfändung oder direkt Abgabe der Vermögensauskunft (VAK). (Da eine Sachpfaendung in den seltensten Faellen Aussicht auf Erfolg hat, führen wir diese zb schon gar nicht mehr durch, sonderm beantragen direkt die Abnahme der VAK)
In beiden Faellen aber wird er dich fragen, ob du in der Lage bist, die Schulden zu bezahlen (diese umfassen nunmehr ebenfalls die Gerichtsvollzieherkosten wie auch etwaige anderweitig angefallene Kosten), wenn nicht auf einen Schlag, dann ggf auf Raten.
Sollte das alles nichts bringen, wirds letztlich wohl auf die Abnahme der VAK hinauslaufen. Darin musst du dann deine persönlichen und wirtschaftlichen Verhaeltnisse offenlegen.
Je nachdem was sich brauchbares daraus ergibt, wird der Glaeubiger dann pfänden was zu pfänden geht.
Ich würde dir vorschlagen, dem Gerichtsvollzieher Raten anzubieten und sei es nur 5 oder 10 Euro. Wenn du mehr hast, dann mehr. Auch wuerde ich dies vorab tun, dh nicht warten bis der Termin ist.
Sollte der Gläubiger diesmal leer ausgehen, kann er dir den Gericbtsvollzieher alle zwei Jahre auf den Hals hetzen.
Bedenke das Forderungen verzinst werden. Zu oft hab ich schon gesehen, dass sicj Forderungen aufgrund Kosten und Zinsen verdoppel oder verdreifachen.