Beiträge von Nimmermehr80

    - Ich kann mich immer furchtbar schwer entscheiden, selbst bei ganz einfachen Dingen. Wenn dann der Kauf von irgendwas großem ansteht - Fernseher, Auto, etc. - bin ich teils monatelang (!) beschäftigt. So lange, bis ich mich für und gegen alles mögliche entschieden habe und dann überhaupt nicht mehr weiß was ich tun soll. Ich hasse das.


    - Wenn ich mich mit Menschen unterhalte oder Musik höre, teile ich den Rhythmus des gesprochenen/ gesungenen oft in meinem Mund in 3 bzw. 4 Teile auf, sodass es für mich passt. Meine Zähne knirschen dann quer im Mund aufeinander in Dreieck- oder Viereckform. Blöd zu erklären irgendwie...


    - Gibt man mir etwas in Stiftform in die Hände, trommle ich auf allem möglichen im Takt rum. Manchmal auch direkt mit den Fingern.


    - Ich muss immer ein Päckchen Taschentücher dabei haben, wenn ich das Haus verlasse.


    - Mittlerweile kann ich kaum noch Türklinken anfassen, ohne mich dabei mindestens ein bisschen zu ekeln. Wenn möglich, nehme ich einen Ärmel oder einen Ellenbogen oder den Fuß. Danach muss ich Hände waschen oder ich denke die ganze Zeit daran, sie zu waschen.

    Das ist absolut verständlich und vermutlich auch genau das, was dein Ex-Ausbilder damit erreichen möchte. Schlussendlich zahlt sich dein Durchhalten aber ganz sicher für dich aus. Du bist im Recht und alle Beteiligten wissen das auch. Und wie Winnie Puh schon sagte - am Ende freust du dich, denn der Betrieb kann nur auf Zeit spielen. Gewinnen können sie nicht.


    Ich bin mir sicher, dass dein neuer Betrieb dafür Verständnis hat, dass du das Zeugnis eben dann nachreichst, wenn du es bekommst. Dafür kannst du ja nichts. Sie hätten dich auch sicher nicht eingestellt, wenn Sie nicht fest davon überzeugt gewesen wären, dass du der richtige bist. :)

    Dann eine letztmalige Fristsetzung (postalisch, per Einschreiben mit Rückschein) mit dem Hinweis, dass du dir juristischen Beistand holen wirst, sollte der Arbeitgeber diese Frist verstreichen lassen.


    Oder - was aber Geld kostet - gleich einen Anwalt mit dem Aufsetzen eines entsprechenden Schreibens beauftragen. Auch das wirkt manchmal Wunder; zudem kann der Anwalt darin tatsächliche Konsequenzen anführen, sollte der Betrieb der Aufforderung nicht nachkommen.

    Hallo shattered soul,


    ungeachtet dessen, wie dein Verhältnis zum Ausbilder war, würde ich dir empfehlen, dir von deinem Ausbildungsbetrieb auf jeden Fall ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausstellen zu lassen. Ein einfaches Zeugnis hat wenig Wert und lässt nach einer regulären Ausbildungsdauer eher Rückschlüsse auf Probleme zu. Dieses Zeugnis wird dich zudem die nächsten Jahre in deinem Lebenslauf aktiv begleiten und für deinen weiteren Berufsweg mit entscheidend sein. Sollte dein Ausbilder dir eins auswischen wollen (wovon du ja ausgehst), stehen dir immer noch mehrere Möglichkeiten zur Verfügung.


    Ich für meinen Teil gebe etwa seit meiner Ausbildung jedes Arbeitszeugnis an eine Rechtsanwaltsfirma (arbeitszeugnis.de), die für einen bestimmten Preis die Zeugnissprache deines Zeugnisses so entschlüsselt, dass auch ein Laie sich darunter etwas vorstellen kann. Mit diesen Ergebnissen kann man den Ausbildungsbetrieb dann zunächst konfrontieren und eine Korrektur verlangen. In der Auswertung, die du erhältst, sind auch Tips dabei, wie man dabei vorgehen kann.


    Ein (qualifiziertes) Arbeitszeugnis MUSS wohlwollend formuliert und darf nicht negativ formuliert sein. Zudem müssen bestimmte Konventionen eingehalten werden. Diese sind jedoch in aller Regel für einen Nicht-Juristen wirklich schwer zu verstehen, zumal sich diese "Geheimsprache" oft ändert.


    Als letztes, allerletztes Mittel steht dir immer der Weg vor das Arbeitsgericht offen. Das ist allerdings sicher unbequem und ggf. langwierig (ich selbst musste zum Glück noch nie diesen Schritt gehen). Mir hat früher mal ein befreundeter Rechtsanwalt für Arbeitsrecht gesagt, dass die Richter am Arbeitsgericht i. d. R. pro Arbeitnehmer sind, weshalb dort zumindest gute Chancen bestehen, solange der Arbeitgeber dir nichts vorsätzliches vorwerfen kann (Diebstahl, Beleidigung, Körperverletzung, etc).


    Für eine Verfristung sollte zunächst im Arbeits- bzw. Ausbildungsvertrag nachgelesen werden, ob dort etwas darüber zu finden ist. Irgendwas anzudrohen, wovon der Arbeitgeber ausgehen kann, dass es sich um eine leere Drohung handelt, halte ich für unklug. Schadenersatz - wofür? Du hast ja keinen Verdienstausfall, nur weil du kein Arbeitszeugnis erhältst. I. d. R. bittet dich ein künftiger Arbeitgeber dies nachzureichen, sobald du es vom letzten Arbeitgeber erhältst.


    Du musst dir vorstellen, dass es in großen Betrieben Abteilungen gibt ("human resources", Personalabteilung), die sich oft mit solchen Themen beschäftigen und daher auch wissen, ob du weißt, wovon du redest.


    Bist du unsicher, suche einfach mal in der Suchmaschine deines Vertrauens nach entsprechenden Internetseiten, die sich mit Arbeits- und Ausbildungszeugnissen beschäftigen. Es lohnt sich sicher. Du stehst noch am Anfang deines Berufslebens.


    Ich wünsche dir viel Erfolg dabei!


    Viele Grüße
    Nimmermehr