Danke für die tollen Durchhalte-Worte.
Beiträge von shattered soul
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Der Betrieb gehört keinem Tarifverband an und ist auch nicht gewerkschaftlich organisiert.
Ich bin es leid, da so hinterher sein zu müssen wo ich ja im Recht bin.Eigentlich sollte ich ja diesen Monat ALG 1 bekommen, jedoch wartet man auch dort Wochen bis man überhaupt nur eine Antwort bekommt.
Ab 1.8 fang ich dann bei einem neuen Betrieb an. Der möchte natürlich gerne auch ein Arbeitszeugnis.Mir wird dann wohl nix bleiben, als zu einem Anwalt zu gehen.
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Danke für die ausführliche Antwort. Leider bleibt es aber dabei, dass mir weder das eine noch das andere angefertigt wird. Es wird ja ignoriert. Und ganz drauf verzichten kommt für mich nicht in Frage.
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Hallo,
ich habe folgendes Problem: ich habe meine Ausbildung beendet, allerdings noch kein Ausbildungszeugnis/Arbeitszeugnis von meinem ehemaligen Betrieb erhalten.
Ich hatte schriftlich ein einfaches angefordert (qualifiziert möchte ich nicht, da das Verhältnis zum Ausbilder nicht das Beste war) und eine 2 Wochen Frist gesetzt.
Diese Frist endet am Freitag.
Bestätigt wurde mir zudem auch der Erhalt der Anforderung.
Nun frage ich mich, wie ich denn weiter verfahren könnte, sollte bis Freitag keins hier sein.
Meine Idee war, noch ein Schreiben zu schicken mit dem Hinweis, dass der Ausbilder sich bereits im Verzug befindet und ich nochmal 1 Woche Nachfrist setze.
Sollte diese ebenso fruchtlos verlaufen denke ich an einen Anwalt.
Auch das würde ich so ins Schreiben übernehmen und das der Ausbilder für eventuell Verdienstausfälle Schadensersatz leisten müsste, sollte eine Einstellung an einem fehlenden Arbeitszeugnis scheitern.
Leider fällt mir nix weiter ein.
Ungern möchte ich den Weg gehen, da er Zeit- und Nervenintensiv ist und außerdem Geld kosten wird.Ein Verzicht aufs Zeugnis werde ich jedenfalls auch nicht akzeptieren.
Es steht mir zu und ist Nachweis, dass ich diese Ausbildung bestritten habe.Habt ihr noch andere Tipps?
PS: Sollte das vielleicht eher in das Schule/Studium/Beruf-Unterforum?
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Um mal etwas mehr Linux zu zeigen:
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Wie bereits einige vor mir schon geschrieben hatten, suchte auch ich nach einem Suizid-Forum, da mein altes geschlossen wurde.
Sprich eigentlich wollte ich in eines wo man sich auch zu gemeinsamen Suiziden verabredet.
Durch Google halt auf dieses gestoßen und dann einfach geblieben. -
@Crow
Kannst du uns schon neues berichten? -
Kurzrum: der Unterschied ist die maximalgröße und die Geschwindigkeit
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wenn er aufgefordert wird, muss er es löschen. Richtig.
Jetzt aber soll der Betreiber von sich darauf kommen. Alleine die Menge an Kommentare auf YouTube die minütlich geschrieben werden ist unübersichtlich. -
ich seh das nicht so total kritisch, aber ich habe bedenken. deshalb bin ich jetzt gespannt, wie dann die gesetztes vorlage genau aussehen soll.
ZitatIch bezweifel, dass dieses Gesetz so durch kommt. Es ist m.M.n. ein klarer Verstoß gegen unsere Rechtsordnung.
wieso? magst du mir das erklären? ich kann das nicht so recht erkennen.
ZitatHier wird doch ein Anbieter zum Mittäter erklärt.
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Endlich erwähnt das auch mal jemand.
Anbieter als Richter zu deklarieren finde ich falsch.
Dafür gibt es immerhin juristische Richter in unserem Land.Ich bezweifel, dass dieses Gesetz so durch kommt. Es ist m.M.n. ein klarer Verstoß gegen unsere Rechtsordnung.
Wer definiert denn was "offensichtlich rechtswidrig" ist? Dann können nur Richter, aber keine Anbieter von sozialen Netzwerken.
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Der Begriff rührt ursprünglich aus der Religion, weshalb ich finde das nur kirchliche Trauungen so genannt werden sollten. Ohne irgendwelche anderen Rechte. Beispiel: Konfirmation ist ebenso nur kirchlich und als Alternative hat man dann die Jugendweihe. So kann man dann optional, wenn man gläubig ist eine Ehe eingehen, die allerdings keine weiteren Rechte oder Pflichten bringt. Und wenn man Atheist ist kann man eben sich nur staatlich trauuen, unter anderem Begriff.
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Auch wenn ich mit meiner Meinung wie oft alleine da stehen werde. Ich finde eine Auflockerung des Begriffs "Ehe" nicht richtig. Von mir aus sollen sie die selben steuerlichen Vorteile genießen, es jedoch nicht "Ehe" nennen.
Da wird sicher noch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe angerufen werde, da ein früheres Urteil lautete, dass Ehe nur sein kann wenn es Mann und Frau sind. -
IIch finde die Idee mit denn Armbändern nicht
Die Dinger fallen keinen Meter auf.
Und da ich beruflich öfters Mal quer durch Deutschland fahre
Könnte es schon sein das man sich Mal begegnet.hast du vielleicht einen anderen Vorschlag?