Heyho,
Ich habe heute durch eine in der Bibliothek abgelegte Zeitung von folgendem Umstand erfahren.
Der Bundestag hat in seiner Sitzung vom 06. Juli zwei Gesetzesentwürfe zum Recht auf selbstbestimmtes Sterben in namentlicher Abstimmung abgelehnt.
Abstimmungsdetails finden sich hier und hier . Die Abstimmung galt als Gewissensfrage und wurde daher ohne Fraktionsmeinung vorgenommen.
In der gleichen Sitzung hat der Bundestag ein Gesetz zur Stärkung der Suizidprävention in namentlicher Abstimmung fast einstimmig angenommen. (Die einzige Gegenstimme war nach Aussage des Abgeordneten ein Fehlwurf, also er schmiss die falsche Stimmkarte ein) Details finden sich hier.
Ich kann zu den Gesetzesentwürfen noch nichts Inhaltliches sagen, finde es jedoch schon auf formeller Ebene unschön, dass der Bundestag hiermit einer Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts nicht nachkam, das feststellte, dass die Regelung, die Suizidbeihilfe generell unter Strafe stellte, nichtig ist (die Pressemitteilung findet ihr hier ) und den Gesetzgeber zur Neuregelung verpflichtete. Ich möchte hier einen Punkt aus der Pressemitteilung, die sich auch in dem Urteil wiederfindet herausstellen, der bei der Debatte, finde ich gerne, untergeht.
Zitat: "Das allgemeine Persönlichkeitsrecht gewährleistet das Recht selbstbestimmt die Entscheidung zu treffen, sein Leben eigenhändig, bewusst und gewollt zu beenden." (Wesentliche Erwägungen des Senats 1. a)