Pokémon Go: Verbraucherschützer mahnen wegen Nutzungsbedingungen ab

  • Bei Pokémon Go werden nicht nur fleißig Monster gesammelt, sondern auch Daten der Nutzer. Zugleich nehme sich Niantic übermäßig Rechte in den Nutzungsbedingungen raus, kritisieren Verbraucherschützer. Und lassen auf die Kritik eine Abmahnung folgen.


    Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mahnt das US-Entwicklerstudio Niantic wegen der Nutzungsbedingungen des Spiels Pokémon Go ab. Sowohl Nutzungs- als auch Datenschutzbestimmungen enthielten nach deutschem Recht unzulässige Klauseln. Insgesamt stoßen sich die Verbraucherschützer an 15 Klauseln und kritisieren unter anderem, dass anonymes Spielen bei Pokémon Go nicht möglich sei.


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