Alles anzeigenZu dem Artikel mit der Klage gegen Fixierungen ohne Richter (darauf kommt es im Übrigen an: Es wurde nicht richterlich genehmigt):
"In anderen Ländern, zum Beispiel in Großbritannien, wird auf diese Maßnahme [die Fixierung] schließlich verzichtet."
Klingt erst mal total toll, verschwiegen wird aber, dass die Patienten stattdessen mit Medikamenten vollgepumpt/ruhiggestellt werden oder minutenlang von einem Haufen Pfleger festgehalten werden. Bestimmt toll für Leute, die missbraucht wurden oder diverse Phobien und Panikattacken haben... (Zumal es auch nicht ungewöhnlich ist, dass Leute bei so was auch ersticken können...)
Mit Bayerns Gesetzesentwurf wurde ich heute auch schon konfrontiert. Bin auch nicht so ganz zufrieden. Der erste Teil ist wohl ganz gut, denn er betrifft den Ausbau diverser Stellen. Beim zweiten Teil macht mir vor allem diese Datenerhebung und -verbreitung Sorgen. Was geht es Polizei und andere Stellen an, ob ich krank bin und was für eine Krankheit ich habe, WENN ich NICHT straffällig geworden bin? Absolut nichts! Was nützen denen überhaupt diese Informationen? Die sind eh unterbesetzt und können sich schon kaum um ihre Arbeiten kümmern. Was sollen die also zusätzlich tun, wenn die gesagt bekommen, dass ein psychisch Kranker wieder entlassen wird? Das bringt ja noch nicht mal etwas! Weder der Kranke noch das Umfeld können so besonders geschützt werden. Aber Hauptsache, so viele Daten wie möglich abgreifen. Hoffentlich lassen es die Ärzte auf Verfahren ankommen und verweisen auf ihre Schweigepflicht. So einfach kann die nicht umgangen werden! Überhaupt der ganze Datenschutz.
Wenn ein Straftäter psychisch krank ist, kann ich diverse Verfahrensweisen verstehen. Da ist eine Gefahr da und auch eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass diese (wieder) eintritt. Aber plötzlich die Grenzen zwischen der "normalen" Psychiatrie und der forensischen derart zu vermischen oder gar zu entfernen, finde ich jetzt nicht so prickelnd. Die Unterschiede sind größer als die Gemeinsamkeiten. (Wobei es an sich normal ist, auf andere Gesetze zu verweisen. So kann es auch in Ordnung sein, auf den Maßregelvollzug zu verweisen, wenn es um irgendwelche Sachen wie örtliche und sachliche Zuständigkeiten der Gerichte oder dem Richtervorbehalt geht etc. Aber dazu wurde noch nichts Konkretes gesagt, daher will ich das erst mal nicht beurteilen...)
Wie in grauer Vorzeit wo man die Leprakranken aus der Stadt verbannt hat,damit sich niemand ansteckt.
Wobei man das noch irgendwie verstehen kann. Man konnte nichts gegen die Krankheit tun, also verhinderte man zumindest deren Ausbreitung durch eine Art Quarantäne, was heute ja auch noch gemacht wird. Bei ansteckenden Krankheiten ist das ja wenigstens sinnvoll...
"Was geht es Polizei und andere Stellen an, ob ich krank bin und was für eine Krankheit ich habe"
Gerade den Punkt dabei finde ich auch besonders kritisch,sowas sollte nur beim Arzt und Therapeuten bleiben,gerade dafür gibt es ja die Schweigepflicht.
Es kommt wirklich so rüber als will man nun alle Menschen mit psychische Erkrankungen abstempeln,nur weil irgendwelche Leute mit Probleme ein Amoklauf starten oder sonst was.
Hat eben was von Fällen in der Vergangenheit wo man Computerspiele für Straftaten verantwortlich machen wollte,schon hieß es von mancher Stelle jeder Gamer ist ein potentieller Amokläufer.
Durch so ein Gesetz würde ich mich,als Betroffener,einfach diskriminiert fühlen.Auch wenn sich das wohl erst mal nur auf Bayern beschränken würde,wäre es wohl nur eine Frage der Zeit wenn es auf die ganze BR ausgeweitet wird,wenn irgendwer meint es würde ja etwas bringen.
Es ist auch nicht richtig so ein Gesetz nur innerhalb der Politik und mit Ärzte zu besprechen und zu beschließen,ohne das die Leute hinzugezogen werden die am Ende wirklich von betroffen sind.
Mit den Leprakranken hast du auch recht,sehe ich auch so,ich wollte damit mehr darauf hinaus,dass es ja auch diskriminierend ist^^