Das Bundesverwaltungsgericht hat am 25.6.2015 offiziell beschlossen, dass die sogenannten “UFO-Akten”, genauer Name: “Die Suche nach außerirdischem Leben und die Umsetzung der UN-Resolution zur Beobachtung unidentifizierter Flugobjekte und extraterrestrischer Lebensformen“ freigegeben werden müssen!
Quelle: www.exopolitik.org