Der Fall der 13-jährigen Stephanie R.

  • Aber nach 6 Verurteilungen wegen Kindesmissbrauch über mehrere Jahre. Da brauche ich auch niemandem mehr in den Kopf schauen. Da reicht dann vor. Der bleibt drin.

    Würde man meinen, ja... :halloweensigh:


    ...Deswegen aber auch Politik ins Spiel gebracht.

    Man hat den Eindruck, als wenn man solche Täter bewusst loswerden will. Da man sie nicht töten darf, weil die Todesstrafe abgeschafft wurde, versucht man sie also in die Freiheit loszuwerden.

    Der Grund ist wirklich einfach und sehr banal: Leute, die ihr leben lang in einer Einrichtung einsitzen, die auch noch stark bewacht und kontrolliert werden muss, die kosten den Staat Geld, ohne dass sie Einnahmen generieren.


    Und man befindet sich schließlich schon sehr lang in einer Spirale, wo immer mehr und mehr Aufgaben, die vom Staat bezahlt werden, abgebaut werden, weil der Staat überschuldet ist, und weil ein paar neunmalkluge Wirtschaftsgurus meinen, es sei besser, der Staat existiere am besten gar nicht (außer um die Interessen der Reichen, der Finanzinvestoren und der multinationalen Konzerne gegen den Pöbel zu schützen natürlich...).


    ...Da soll einem nun niemand sagen, dass das nicht auch an solchen Stellen ankommt.

    Beim normalen Strafvollzug genauso.
    Es werden Leute verfrüht 'rausgelassen (insofern ihr Urteil das nicht verbietet wie z. B. bei "lebenslänglich", wo nur die Option besteht, nach 15 Jahren auf Bewährung entlassen zu werden, wenn dem zugestimmt wird), weil die Knäste zu voll sind und weil es den Staat grundsätzlich Geld kostet, Leute einsitzen zu lassen.

    Und dieses Geld hat man anscheinend nicht mehr bzw. man will es sich einfach nicht mehr leisten.

    So wie man sich kein vernünftiges Gesundheitssystem mehr leisten will, oder qualitativ gute Bildung an den öffentlichen Schulen (die grundsätzlich erst einmal für alle zugänglich sind).

  • Was......soll........man.......dazu.....noch.....sagen?


    Keine 4 Wochen Strafe für jeden Missbrauch? Gut bei weg gekommen. Bezogen auf die vollen 462 Fälle nicht mal ne Woche. Ich muss jetzt auch raus aus dem Thema. Das ist einfach nur Irrsinn. Ertrage das nicht.


    Ein 71-Jähriger Mann aus dem Kreis Segeberg ist am Landgericht Kiel zu sechs Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Rentner in mindestens 270 Fällen Kinder sexuell missbraucht hat.


    Nach der Einstellung zahlreicher leichterer Fälle hatte die Jugendkammer am Ende noch rund 280 von ursprünglich 462 Tatvorwürfen abzuurteilen. Jeder zweite der rund 260 verbliebenen Missbrauchsfälle galt als schwer. Zudem hatte der Angeklagte die meisten Handlungen gefilmt oder von den Kindern filmen lassen.




    Quelle:

    Hundertfacher Missbrauch von Kindern: 71-Jähriger kommt in Haft
    Ein 71-Jähriger Mann aus dem Kreis Segeberg ist am Landgericht Kiel zu sechs Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen…
    www.kn-online.de

    "Freundschaft bedeutet wenig wenn diese nur bequem ist!"

  • Eine Kinderseele blutet nicht. Sie stirbt einfach. Auch Unwiederbringlich. Wie der körperliche Tod. Das Kind fällt auch nicht sofort um. Die Spuren zeigen sich oft erst Jahre später. Tankist das ist vielleicht der Unterschied zu Gewalttätern. Deren Opfer bluten. Sterben. Was auch immer. Das ist sichtbar.

    Ich starb mit 6 und bin mit 30 erst umgefallen.


    Vielleicht sollte bei solchen Verhandlungen min einer der Beisitzer selbst Betroffener sein. Ich freue mich wirklich und das ist nicht sarkastisch, das der oder die Richter*in es nicht nachvollziehen kann. Aber dann müssen Menschen die es Nachvollziehen können beteiligt werden.


    So nun bin ich wirklich raus.

    "Freundschaft bedeutet wenig wenn diese nur bequem ist!"

  • Ich kapiere es auch nicht.... hm, vielleicht ist das eben so in einem Land, das immer dafür berüchtigt bleiben wird "Das Thailand Europas" zu sein. Ich schätze das leider wirklich so ein, denn hier haben Kinderschänder nichts zu fürchten und wer eine minderjährige Prostituierte mit falschen Papieren schändet, auch nichts, allgemein hat hier kaum wer was zu fürchten...

    Dazu kommt dann, dass Filme wie Maboroshi, Cuties, Little Miss Sunshine und Konsorten nicht nur legal sind, sondern oft zu lächerlichen Altersbeschränkungen freigegeben werden, während Sorgeberechtigte nur belangt werden falls Zugang zu nicht fürs Alter freigegebene Filme dem Kind geschadet haben.

    Was ist denn Deutschland?

    Das Thailand Europas! Hier ist normal und legal bis Grauzone, was in vielen anderen Ländern längst als Tat gilt! ...und technisch kann hier jeder Ekel auch einfach verticken zusammen mit ihm und seiner minderjährigen Tochter irgendwelche komischen Filme zu gucken ohne was zu riskieren, hier sind ja sogar die Medien noch stets dahinter her Filme wie Cuties zu verteidigen und wenn dann gefühlt Trauma-Kid-State in anderen Filmen die Kindrolle genug erfüllt, ist das einfach ab FSK 12 oder so Scherze.


    Deutschland ist das Thailand Europas, da, wo Kinderschänder wirklich fast gar nichts riskieren. Ich hasse es manchmal, aber es stimmt...


    ... Requiem hier rennt oft frei herum, was in die Forensische ohne Freigang gehört, weiß selber noch wie es ist im StaBeWo vom Lollieonkel Lollies und Süßkram zu kriegen, aber ausgelacht zu werden, wenn mir mal was passiert. Ehrlich, ich hasse es, aber so ist das eben, hier haben Kinderschänder nichts zu fürchten und was sich pfiffig StaBeWo schnappt hat dort direkt noch all die Traumaherzen voller Kindzustände als "Ersatz", falls die eh nicht vor Magersucht kindlich geblieben sind.


    Es muss sich was ändern und zwar bald! Ich habe keine Lust, dass Deutschland Europas Thailand bleibt!

    Kämpfe selbst im Leid/ Kämpfe für die Zeit/ In der du bist befreit/ Und erkennst Schönheit/ In der Wirklichkeit/ Die du erstritten/ :blumen:
    "Bewerte jede Information nüchtern um zu erreichen, was dir verwehrt oder genommen wurde"

  • Requiem

    Vielleicht ist es das, ich weiß es wirklich nicht... :schulterzucken:


    ...Den Richtern kann man beim Strafmaß oft leider keinen Vorwurf machen, weil die Gesetze und die Strafrahmen oft nicht besser festgelegt sind.

    Tötungsdelikte und Sexualdelikte, gerade dann auch solche, die sich gegen Kinder richten, sind dort leider mit sehr unterschiedlichen Spannen, wie viel Gefängnisstrafe verfügt werden kann, versehen.

    Nehme man... z. B. Totschlag (§ 212 StGB) und die Sonderregelung dazu "minderschwerer Fall" (§213 StGB).

    Normalfall - nicht unter 5 Jahren, und kann bis zu lebenslänglich reichen. Der minderschwere Fall - zwischen 1 und 10 Jahren. - Alles, was im Rahmen von 2 Jahren liegt, kann grundsätzlich zur Bewährung ausgesetzt werden. - Die Höhe richtet sich auch immer mit danach wie sehr jemand mit allergröbstem Tatvorsatz oder Veschleierungsvorsatz gehandelt hat (also zu versuchen, seine Schuld zu verdecken, evtl. sie auch noch anderen in die Schuhe zu schieben).

    Hingegen bei Sexueller Missbrauch von Kindern (§176 StGB) (pauschal und ohne Abstufungen) - fängt nur bei 1 Jahr an.

    Seltsamerweise ist mal §176a (Sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind)

    dazwischen mit etwas mehr bedacht (6 Monaten bis zu 10 Jahren) - aber, ich nehme hier stark mal an, das ist bestimmt Änderungen wegen des Internets geschuldet.

    Kinder, die durch Chats von Erwachsenen zu Dingen angestiftet wurden und solches...

    §184b und c, die sich mit KiPo beschäftigen, haben ein ähnliches Strafmaß - auch da dürfte es dem Internet geschuldet sein.


    Allerdings, erst, wenn dann Todesfolge mit dazu kommt, dann werden die Strafen wirklich empfindlich höher und es kann auch lebenslänglich geben.


    Im Prinzip... bei dem Fall mit dem 71-Jährigen, den du zitierst - wäre es da mal bei seinem "Treiben" zum Tod eines seiner Opfer gekommen, dann hätte das Urteil anders ausgesehen und dann wäre es eventuell auch kein Problem gewesen, Sicherungsverwahrung mit ins Spiel zu bringen.


    Einen Fall von einem Gewalttäter mit ähnlich hoher Fallzahl wie dem... Da fällt einem nur der Fall von diesem Krankenpfleger ein (siehe hier), der sich hervortun wollte, indem, dass er Patienten Medikamente verabreicht, die sie in Todesnähe bringen, und sie dann rettet.

    Oft genug ist das nämlich schief gegangen.

    Neben den nachgewiesenen Fällen (über 80 mit Todesfolge; zahlreiche weitere wegen gefährlicher Körperverletzung), gab es zumindest insgesamt wohl über 300 Fälle, wo man Ermitlungen wegen Mordverdachts eingeleitet hatte.

    Wie viele Opfer von ihm es tatsächlich gibt (Getötete als auch welche seine "Eingriffe" überlebt haben), kann man (wenn ich mich recht erinnere) gar nicht so genau sagen...

    Weil alles schon so lang her gewesen ist als man anfing, alle von ihm betreuten früheren Fälle zu überprüfen. Opfer teilweise auch schon eines natürlichen Todes gestorben waren.

    Von dreistellig ist aber wegen den bereits ihm zugemessenen und von ihm gestandenen Taten auszugehen.


    Der starke Unterschied, wie das juristisch behandelt wird, wird hier recht früh deutlich:

    Bei dem - Gefängnis schon beim ersten Urteil kein Problem, und dadurch, dass dem bei immer neuen auftauchenden Verdachtsfällen der Prozess gemacht wurde (wo ihm dann schließlich diese Fälle auch nachgewiesen werden konnten), hat sich das soweit aufgetürmt, dass der inzwischen lebenslänglich sitzt, mit besondere Schwere der Schuld (also keine Möglichkeit zur Entlasstung nach 15 Jahren auf Bewährung).

    Sicherungsverwahrung bisher seltsamerweise nicht, aber der ist so "verknackt", dass der das Gefängnis nicht mal mehr für den Friedhof verlassen sollte...


    (Der gilt inzwischen sogar als der schlimmste Serienmörder der Nachkriegsgeschichte.)


    "Gefahr für sich und andere" scheint sich in seiner jetzigen Definition also nur auf das Körperliche zu beziehen...

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