Raser wegen Mordes verurteilt!

  • Nein. Aber ich habe eine Meinung und die darf ich hier vertreten.

    Sie haben aber nicht rechtlich korrekt entschieden.

    Selbstverständlich darf man seine Meinung vertreten. Bei einer Tatsachenbehauptung wie "das Urteil war rechtlich nicht korrekt" würde man aber gerne Argumente hören, die diese These stützen würden. Ich habe einen Grund genannt, wieso das Urteil sehr wohl rechtlich einwandfrei ist.

  • Also...


    1. Es wurde ein illegales Autorennen geplant und durchgeführt. -> Wurde damit gerechnet, dass jmd. überfahren wird? Ich denke nicht. Wollten die zwei vorsätzlich jemanden töten? Ich denke nicht.
    Ist es versehentlich zum Unfall gekommen? Ich denke ja.
    Also, für mich hat das mit Mord nichts zu tun.


    2. Hat jemals zuvor ein Autofahrer, der versehentlich jmd. getötet hat eine so hohe Strafe erhalten? Ich denke nicht.


    3. Ist es sinnvoll die zwei so hart zu bestrafen oder wäre es sinnvoller, in sie für ein paar Jahre weg zu sperren und ihnen lebenslanges Fahrverbot auszusprechen? Ich denke Letzteres, denn es handelt sich um zwei Menschen, die etwas getan haben, ohne sich der Konsequenzen bewusst zu sein.


    4. Sind diese zwei wirklich Schwerverbrecher? Ich denke nicht, denn sie waren sich zu keinem Zeitpunkt über die Folgen bewusst.


    5. Will der Staat durch dieses Fall und die Medienaufmerksamkeit einfach nur andere abschrecken? Ich denke schon und daher finde ich es nicht richtig, dass diese zwei Männer dafür herhalten müssen.


    Alles in allem sehe ich es einfach so:
    Zwei junge Männer haben "Spaß" haben wollen und haben zu keinem Zeitpunkt geahnt, was passieren wird. Sie leben mit der Schuld und ich denke, sie bereuen es. Man sollte ihnen einfach eine Chance geben. Wie oben geschrieben- harte Konsequenzen- ja. Lebenslang- auf keinen Fall.


    Letztendlich ist dies nur meine Sicht und ich weiß, dass ich oft zu "human" und mitfühlend bin- auch solchen Menschen gegenüber. Das Gericht wird entscheiden bzw. hat entschieden.
    Ich kann nur meine Gedanken dazu teilen- mehr nicht.


    Stolper nicht über das, was hinter dir liegt.

  • dolus eventualis - den bedingten Vorsatz.

    Dolus eventualis – bedingter Vorsatz – liegt vor, wenn der Täter den Erfolg zwar nicht unbedingt will, sich damit aber ohne weiteres abfindet und den Erfolg als (ggfs. sogar unerwünschte) Nebenwirkung seines Handeln in Kauf nimmt.



    Beispiel zum bedingten Vorsatz
    In der Praxis kommt der bedingte Vorsatz beispielsweise zum Tragen, wenn
    ein Täter mit einer Schusswaffe in eine Menschenmenge schießt. Er will
    nicht zwingend oder absichtlich jemanden treffen, ist sich aber dessen
    bewusst, dass dies geschehen könnte, und nimmt es billigend in Kauf.



    Wenn ich mich in ein Auto setze und über die Autobahn rase oder Rennen fahre, dann ist das ungefähr so wie wenn ich mit ner Knarre durch die Fußgängerzone laufe und wahllos rumballer - die Chance dass jemand verletzt wird ist ungefähr 50:50.


    -> es ist ein Unterschied ob jemand mit einer Tötungswaffe auf eine Menschenmenge schießt oder mit einem legalen Gegenstand (Auto) ein Rennen fährt.


    Auch wenn diese Rechtsgrundlage gilt bedeutet es nicht, dass ich der Meinung bin, dass diese gerechtfertigt ist. Man sollte in gewissen Fällen die juristischen Regelungen überdenken inwiefern diese verhältnismäßig sind.

  • Wer ein ILLEGALES Autorennen fährt nimmt sehr wohl fahrlässig Unfälle in Kauf und dabei kann auch ab und zu mal jemand sterben - fahrlässige Tötung von daher mindestens gegeben.

  • Auch wenn diese Rechtsgrundlage gilt bedeutet es nicht, dass ich der Meinung bin, dass diese gerechtfertigt ist. Man sollte in gewissen Fällen die juristischen Regelungen überdenken inwiefern diese verhältnismäßig sind.

    Das allerdings ein anderer Punkt als die von Gedankenamok und anderen vorgebrachte These, dass das Urteil rechtlich nicht korrekt ist. Über die Rechtfertigung des Konzeptes des dolus eventualis kann man natürlich diskutieren. Das Urteil hingegen ist gemäß geltendem Recht durchaus in Ordnung.

  • Mh,


    rein sachlich betrachtet hat Gedankenamok recht. ;) bringt aber nicht viel, sicher kann man Gleichheit fordern aber wenn eine Grenze zum derb Krassen überschritten worden is bleibt wohl erstmal nur *Verzweiflung* denke ich, in diesem Fall jedem der mit dem Fall zu tun hat.


    Spaß kann man auf gesonderten Rennstrecken haben u da kann man auch wie Schuhmacher dann rum düsen ;) @Gedankenamok also allein hier sehe ich eine völlige einfache Lösung, deswegen der *Mord* vorwurf ;) es is simple, der einfache Menschenverstand sagt wirklich das geht gar nicht 160/kmh bei Innenstadtlage ;)


    Es wird neue Rennen geben und neue Tote :(
    Nicht das erste mal das sowas passierte :(


    Traurig das alle beteiligten nun Ihr leben verwirkten, die einen bewusst(Auto=Waffe=Panzer ähnlich für alle Tier arten, also tödlich für Tiere gegen Autos) die anderen nur zum winzigen teil unbewusst.


    Das Urteil aus rein menschlicher Sicht geht in Ordnung.


    Ich wünsche mir das auch die Revision scheitert u nun dadurch auch endlich mal ein längeres nachdenken einsetzt bei einigen.


    Ich weis nicht wie es euch dabei geht, aber naja.....letztlich wenn ich die Geschichte betrachte bleibt nur tiefe Traurigkeit :(

  • wer durch sein handeln das leben der anderen missachtet, es gegen ihren willen in kauf nimmt, diesen keine chance lässt selbst zu entscheiden, dass ist nicht fahrlässig, das ist vorsätzlich.


    wie erklärst du einem Kind, das ein anderer weil er gesetzte missachtet, menschen dabei tötet, das sein vater, seine mutter nicht mehr nach hause kommt, weil einer in einer stadt etwas zu schnell fuhr....


    fahrlässig ist- und das kommt fasst täglich vor- wenn ein lkw-brummifahre die radfahrerin beim abbiegen übersah und sie überrollte, er muss mit dieser ungewollten tat leben und manchmal zerbricht man daran...


    aber wer mit seinem auto- es als waffe benutzt- in einer stadt entgegen des eigenen verstandes mit mehr als das doppelte -zum Imponiergehabe, im zweikampf, unschuldige in den tod schickt, der handelt nicht fahrlässig, der handelt vorsätzlich...
    die stadt ist keine rennstrecke,


    buddl1, ja wir können darüber diskutieren, aber als ich jemanden eine todesnachricht überbrachte, man erst das leid nach dem tod erkennt...

  • Das allerdings ein anderer Punkt als die von Gedankenamok und anderen vorgebrachte These, dass das Urteil rechtlich nicht korrekt ist. Über die Rechtfertigung des Konzeptes des dolus eventualis kann man natürlich diskutieren. Das Urteil hingegen ist gemäß geltendem Recht durchaus in Ordnung.

    Genau das war im Endeffekt mein Anliegen. Nur weil es Prinzipien gibt, die im Gesetz manifestiert sind heißt es nicht, dass man diese nicht ab und an auch in Frage stellen sollte. Genau dieses Beispiel zeigt auf, dass dieses Prinzip in sich einen Zweck erfüllt hat (bisher). In einzelnen Fällen aber zu "übertiebenen" Urteilen führen kann. Es geht mir nicht darum jemanden bei dieser Diskussion persönlich anzugreifen sondern eher darum einmal tatsächlich auch Dinge in Frage zu stellen um sie dann besser beurteilen zu können. Es ist meines Erachtens sehr simpel, sich auf gegebene Prinzipien zu stützen. Unser Gestz wäre nicht zu dem geworden, was es ist, wenn man nicht zuvor auch alte Regelungen in Frage gestellt hätte.

  • Ich glaube hierbei gilt das Eigentliche Gesetz und der Einfluss von den Medien voneinander zu trennen.
    Ich weiß nicht wie viel Kameras kurz nach dem Geschehen vor Ort und stelle waren.
    Kann mir aber gut Vorstellen, wenn sich auf einer Landstraße und nicht in der Innenstadt,
    so ein Drama abgespielt hätte. Das, daß Urteil anders ausgegangen wäre.
    Da in der Innenstadt viel mehr Augen nach oder während des Ereignis vorhanden waren.
    Die Aussagen der unbeteiligten Zeugen, am besten vor Laufender Kamera führen dann
    zur Beeinflussung der Bürger von den Medien.
    Das Gericht muss dann Strategisch entscheiden was für ein Strafmaß verhängt werden soll,
    ohne das die Gesellschafft die Justiz verurteilt.


    Ich finde das Lebenslang ein wenig Übertrieben ist, Fahrlässige Tötung oder Totschlag wäre eher Angebracht.
    Lebenslang bekommt man für Morde aus Niedrigeren Beweggründen, und das liegt nicht vor.
    Es ist Trotzdem eine Unfassbare schlimme und Dumme Tat, der Verursacher wird vermutlich immer damit
    Beschäftigt sein das zu verarbeiten. Wenn er einen klaren Menschenverstand hat.

    ...

  • der Verursacher wird vermutlich immer damit
    Beschäftigt sein das zu verarbeiten. Wenn er einen klaren Menschenverstand hat.

    ja werden sie, so wie bei der toten fahrradfahrerin, grinzend den Gerichtssaal zu verlassen....
    es war keine dummheit zu schnell zu fahren, es war mit vorsatz, weil ein rennen geliefert worden ist.
    das waren niedrige beweggründe, nämlich die gier des eigenen ego, besser zu sein, den anderen zu zeigen wie toll man ist, der andere ein luser ist. schau dir videos bei youtube an, hör und sie genau hin,
    das sind keine dummheiten, das ist mörderisches verhalten.


    buddl1, einem andern zu erklären, dass sein Kind, frau/mann nicht nach hause kommt, weil andere eine dummheit begangen haben. vielleicht sollte ich das nächste mal denen sagen, das war doch nur ein mensch...http://www.stern.de/panorama/stern-crime/koeln--19-jaehrige-tot---raser-kommen-mit-bewaehrungsstrafe-davon-6796404.html

  • ja werden sie, so wie bei der toten fahrradfahrerin, grinzend den Gerichtssaal zu verlassen....

    Ja gut, das sind jetzt auch andere Fälle wenn ich das Richtig gedeutet habe.
    ich meine Letztendlich geht es mir um die Verurteilung von Lebenslang.
    Da kann ich zum vergleich auch andere Taten aufzählen deren Grausamkeiten,
    viel niedriger Bestraft wurden.
    Klar hast du Angehörige, den du Erzählen musst das ein wichtiger Mensch nicht mehr Heim kommt.
    Und das ist genau das Schlimmste an der ganzen Situation.
    Ich bewerte das ganze jetzt nicht Emotional, da habe definitiv andere Vorstellung als die Justiz.
    Aber wenn ich das ganze ins Verhältnis setze, fällt das Urteil sehr Hoch aus, wenn nicht sogar Unrealistisch.
    Wenn die Justiz Permanent so eine Konsequenz bei Todesfällen halten würde.
    Dann wäre das O.K.
    Aber hier wurde ein Exempel statuiert, vermutlich durch Medieneinfluss und das Stört mich daran.
    Man sollte Grundsätzlich den Medien nicht zu viel Autorität geben.


    Und beim Thema Niedrige Beweggründe § 211 Kannst du dich auch mal Informieren!
    -Habgier
    -Grausam
    -Heimtücke
    -Mordlust
    DA GEHÖRT DAS EGO NICHT DAZU!


    Und das steht im Gesetz geschrieben.
    Und kann von Medien nicht anders Dargestellt werden.

    ...

  • es war ein anderer fall, ja, aber das tatmittel, die tathandlung und das tödliche ende waren identisch.
    lies bitte erst mal nach. einzig allein über die presse-breichte sind wir uns wohl einig .
    aber besuche mal ganz emotionslos in einem gerichtssaal einen tag an Verhandlungen zu zubringen, ich habe es mehrfach...


    mir liegt es fern jemanden belehren zu wollen, aber wer sich die mühe macht den gesetzestext tatsächlich zu lesen und die in bänden gefassten komentare dazu,
    ich machs kurz, der gesetzestext: §211 Mord


    (1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
    (2) Mörder ist, wer

      aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,


      heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder


      um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,

    einen Menschen tötet.



    vorsichtshalber habe ich besondere stellen vorgehoben und wirklich jeder kann dies genauso aus dem Gesetz nicht nur kopieren sondern auch lesen!
    ein exempel zu statuieren? nur weil erstmalig das leben an höchster stelle stand?


    auch nochmals, was heist den eigentlich lebenslang, auch hier habe ich bereits angeführt: max. 15 jahre, laut gesetz, das ist im höchstfall ein fünftel einer normalen Lebensspanne- also nicht das gesamte leben. zumal ein gnadengesuch nach hälftiger guter haftführung statt gegeben wird. bleiben also tatsächlich nur 7, einhalb jahre tatsächlicher haft für ein menschenleben....
    schau in rechtssystemen wie in der türkei, frankreich oder den so viel gelobten usa, ich könnte weiter ausführen, nach, wie nachsichtig hier unser gesetz mit tätern umgeht.


    buddl1, muss es erst immer einen selbst treffen, bevor man(n) tatsächlich erkennt was es heißt, eine tötungsabsicht in kauf zu nehmen?

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